Lateinische Aussagen übersetzen! Bearbeiten

Der zweite Absatz des Artikels ist zu knapp formuliert und für Laien (wie mich) vollkommen unverständlich -- vor allem, da es auch Leser gibt, die des Lateinischen nicht mächtig sind (auch wenn sie sich auf derartige Artikel verirren können). Ich habe die entsprechenden Links hinzugefügt, wäre aber noch für eine Übersetzung des Zitats und einer Erklärung dazu (falls nötig) dankbar.

Dubby 22:44, 4. Sep 2006 (CEST)

Fehler in der Grafik Bearbeiten

Statt actus administrativos müsste es actus administrativus (Sg.) oder actus administrativi (Pl.) heißen. Ich kann den Fehler leider nicht korrigieren. --Malabon (Diskussion) 21:04, 14. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ein Hispanizismus, danke. Commons-Nutzer Marlus hat das vor einiger Zeit in eine Vektorgrafik verwandelt und konnte dabei auch Textfehler korrigieren. Nehme an, über die Grafikseite bei Commons kann man ihn erreichen und bitten, eine neue Version hochzuladen. Die von mir ursprünglich erstellte Fassung ist nicht mehr in Gebrauch, darum kann ich das auch nicht verbessern.--Jordi (Diskussion) 00:12, 15. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ist jetzt auf actus administrativus abgeändert. --Marlus Gancher (Diskussion) 18:47, 15. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Klasse, danke, allerdings ist der Numerus dann ja immer noch falsch (im Deutschen steht ja der Plural). Wenn es geht, daher bitte nochmal ändern und die Pluralform (actus administrativi) einsetzen, danke!! --Jordi (Diskussion) 23:57, 15. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Erledigt. --Marlus Gancher (Diskussion) 19:35, 16. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Merci, danke vielmals!! --Jordi (Diskussion) 21:57, 16. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Kanonisches Recht Bearbeiten

Den zaghaften Hinweis im Artikel, daß das Reskript eine lange Tradition vor dem CIC hat, hat Weissbier 2006 mit dem Argument «falsche Sprache» entfernt, da ein lateinisches Zitat enthalten war. In der weiteren Entwicklung des Artikels wurde das nicht mehr aufgegriffen, obwohl es zu dem Thema Bücher und wissenschaftliche Kontroversen gibt: Ernst Pitz: Papstreskript und Kaiserreskript im Mittelalter, Tübingen 1971 und dazu vor allem Peter Herde: Zur Audientia litterarum contradictarum und zur "Reskripttechnik". In: Archivalische Zeitschrift Bd. 69 (1973) S. 54-90. --Enzian44 (Diskussion) 13:16, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Sehe ich ehrlich gesagt jetzt nicht soo tragisch, da der Artikel durch die Zweiteilung in die Abschnitte Römisches Recht und Kanonisches Recht ja deutlich macht, dass die Form nicht vom Kirchenrecht und schon gar nicht vom CIC erfunden wurde.
Die von @Weissbier seinerzeit gelöschte Passage bezog sich im Übrigen ebenfalls nur auf das kanonische Recht, und das von ihm beanstandete lateinische Zitat stammte sogar aus dem CIC83 (hätte man also damals auch einfach gegen die dt. Übersetzung austauschen können, statt es zu löschen). Thematisch ist das in der aktuellen Formulierung alles mit drin.
Der mitgelöschte Satz
"In der weiteren Geschichte war das Reskript eine Form von Entscheidungen des Hl. Stuhls in Einzelfällen."
könnte man dennoch wieder reinnehmen, ich baue das mal ein.--Jordi (Diskussion)

Mitelalter Bearbeiten

Es wäre vielleicht interessant im Zuge neuerer Forschungen auch die Relevanz der Reskriptpraxis im Mittelalter (siehe z.B. Semper ad fontes Festschrift für Christian Lackner zum 60. Geburtstag. Wien 2020) genauer und eigens abgesondert darzustellen. Besonders wäre dabei hervorzuheben, dass der Urkundeninhalt, signiert vom Kaiser, meist nicht unbedingt den tatsächlichen Interessen das Kaisers entsprach. Siehe etwa das Kapitel zu Frankfurter Judengasse (S. 85–99). --SancteMichaelArchangele (Diskussion) 22:01, 21. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

in Rom: Wurden Reskripte gesammelt und waren den Statthaltern bekannt? Bearbeiten

Wenn z.B. Plinius der Jüngere im Jahr 112 n.Chr. auf seine Anfrage ein Reskript von Kaiser Traja erhält: Wurde dieses Reskript den anderen Statthaltern auch zugeschickt? Denn nur dann hatte es rechtliche Bedeutung.
Behielten die Reskripte Gesetzeskraft auch über den Tod des jeweiligen Kaisers hinaus? Falls ja, setzt das voraus, dass die Reskripte laufend gesammelt wurden und jeder Statthalter eine Sammlung bisheriger Reskripte erhielt. War das so? –– Franz Graf-Stuhlhofer, 18:05, 15. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Reskripte waren vornehmlich Antwortschreiben der Obrigkeit und sind am ehesten mit Verwaltungsakten modernen Zuschnitts, teils auch mit denen des kanonischen Rechts im Mittelalter vergleichbar. Damit ist und war noch keine Gesetzeskraft verbunden, es waren verbindliche Einzelfallanordnungen (in der Kaiserzeit constitutiones). Diese wurden dem Antragsteller zugestellt und – hierin liegt der interessante Teil der Anfrage, nämlich zum „wie“ und „wohin“? – möglicherweise auch verbreitet. Sie wurden allerdings amtlich aufbewahrt und damit nicht nur gesammelt, sondern dienten als Rechtsgrundlage für ähnlich- oder gar gleichlautende Anfragen, die dann entsprechend beschieden werden konnten. Weitergehend war es im Überschnitt vom Prinzipat zur Spätantike dann auch möglich, dass beispielsweise im Codex Gregorianus, einer Privatsammlung, Anordnungen jedweder Art seit Hadrian Eingang finden konnten, sofern sie von aktuellem Interesse waren. Sie waren ja noch da, u.a. im Tabularium (Hinterseite des Senatorenpalastes) abgelegt. Der eben beschriebene Codex wurde dann mit Gesetzeskraft ausgestattet, typisch für die nunmehr eingeläutete Spätantike. --Stephan Klage (Diskussion) 19:06, 15. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Da mir schwant, worauf Graf Stuhlhofer hinauswill: Auf jeden Fall konnte auch schon ein Reskript wie das von Trajan Anfang des 2. Jh. eine feste oder einigermaßen gleichförmige Praxis etablieren, vielleicht nicht überall, aber doch in den betroffenen Reichsteilen.--Jordi (Diskussion) 09:26, 16. Feb. 2024 (CET)Beantworten
... ja, was die oben gestellte Frage nach dem „wie“ und „wohin“ betrifft. Nachweislich durch CIL 03, 12336, hilft zum Verfahren für einen Teilüberblick das hier erstmal weiter. Die Verkündungspraxis von Anordnungen (≠ Gesetze) in die provinziale Ferne, sollte durchaus mal beleuchtet werden (poppte als Frage auch bei mir immer wieder schon auf). VG --Stephan Klage (Diskussion) 12:52, 16. Feb. 2024 (CET)Beantworten

danke für die Erläuterungen!
Vielleicht sollte ich darlegen, woraus sich meine obigen Fragen ergaben: Aus meinem Eindruck, den ich durch Aussagen in der Fachliteratur erhielt, nämlich:

  • „Diese im Grunde rechtlose Situation änderte sich erst durch einen Briefwechsel zwischen Kaiser Trajan und Plinius d.J.“ (Wolfram Kinzig: Christenverfolgung in der Antike, 2019, S. 36) – das klingt so: Davor gab es in Bezug auf den Umgang mit Christen keine rechtliche Vorgabe, nach der Antwort (Reskript) des Trajan jedoch sehr wohl (wenn die Antwort des Trajan bloß für diesen einen Statthalter galt, so war damit ja noch kein neues „Recht“ geschaffen?
  • „Trajan bestätigte Plinius in seinem juristisch bindenden Antwortschreiben (einem sog. ‚Reskript‘), …“ (Kinzig: Christenverfolgung, S. 39) – „juristisch bindend“ bloß für diesen einen Statthalter?
  • „dass unter Mark Aurel nahezu unverändert der seit Trajan gültige Rechtszustand herrschte, gemäß welchem allein das Christensein selbst Untersuchungsgegenstand und den Grund für Verurteilungen zum Tode bildete“ (Hartwin Brandt: Die Kaiserzeit (= Handbuch der Altertumswissenschaft III,11), 2021, S.395) – „der seit Trajan gültige Rechtszustand“ – und wohl erst durch Trajan geschaffene Rechtszustand? D.h. durch das Reskript von Trajan wurde Recht geschaffen?
Daher meine Frage: Entstand durch ein Reskript Recht – das von allen Statthaltern, auch der Folgezeit, zu beachten war? Dann aber musste ihnen (und nicht nur dem einen fragenden Statthalter) so ein Reskript auch bekannt gemacht werden, denn nur dann kann man erwarten, dass sie es beachten. –– Franz Graf-Stuhlhofer, 14:34, 17. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Jetzt verstehe ich deutlich besser. Eine ungeklärte Rechtsfrage (konkreter Ausgangsfall unterstellt) geht an Kaiser Trajan. Wenn er in diesem Fall eine verbindliche Rechtsauskunft erteilt, gilt die Auskunft als autoritative Klärung der Rechtslage. Nicht nur der iudex (Prozessrichter), sondern auch der Statthalter (jeder Statthalter) sind dann konkret an die Auskunft gebunden. Ein Reskript interpretiert den Sachverhalt in dem Fall nicht, sondern dient der allgemeinen Rechtsschöpfung. Ähnliches gilt für Vorabverfahren vor dem EuGH. Die Verbreitungspraxis (zu Trajans Zeiten) ist in der CIL 03, 12336 dokumentiert. VG --Stephan Klage (Diskussion) 15:47, 17. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Zur Verbreitungspraxis: War es also so, dass erstens alle Statthalter von einem Reskript erfuhren, und zweitens die kaiserliche Kanzlei das Reskript so verwahrte, dass auch spätere Kaiser und ihre Beamten darauf zurückgreifen konnten? Ich verstehe eure Antworten so, dass zumindest die kaiserliche Kanzlei den Überblick behielt und daher bei späteren ähnlichen Anfragen darauf zurückgreifen konnte. Aber inwieweit jeder Statthalter davon informiert wurde, wäre ein eigenes Thema.
Wenn diese Verbreitungspraxis im CIL 03, 12336 dokumentiert ist: Wird das irgendwo in der Wikipedia dargestellt? Das wäre ein wichtiges Thema. –– Franz Graf-Stuhlhofer, 23:02, 18. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Wie weiter oben schon mal verlinkt: Veröffentlichungsverfahren. CIL-Verlinkung ebenfalls aktiv, in griechisch. --Stephan Klage (Diskussion) 07:45, 19. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ja, die Verbreitungspraxis für A libellis (Anfragen von Privatpersonen) gibt es einen Wikipedia-Artikel, nicht aber für Anfragen von z.B. Statthaltern (ad epistulis)?
Wobei es in dem von dir, Klage, genannten Abschnitt vor allem um das Beantworten geht, nur nebenbei darum, dass es in Rom "aufgehängt und archiviert" wurde. Gilt das für die Antworten auf die Anfragen von Statthaltern ebenso? Falls ja: Erfuhren alle Statthalter (nicht nur der anfragende) von den in Rom aufgehängten Antworten? Falls es sich um sehr viele Anfragen/Antworten/Reskripte handelte: Ist es anzunehmen, dass die Statthalter (oder Beamte?) den Überblick behielten und gegebenenfalls auf frühere kaiserliche Antworten zurückgreifen konnten?
Verlinkt mit griechischer Inschrift: Gut für Fachleute, aber für die allermeisten Wikipedia-Leser nicht hilfreich. Ließe sich der Inhalt dieser Inschrift in 3 bis 5 Sätze (auf Deutsch) zusammenfasen? Wie ich schon schrieb: Eigentlich ein wichtiges Thema, daher gut, wenn es in Wikpedia irgendwo dargestellt wird: Ob und wie es gelang, dass die Statthalter von sämtlichen Reskripten so informiert waren, dass sie bei gegebenem Anlass auf die jeweiligen kaiserlichen Vorgaben zurückgreifen konnten. –– Franz Graf-Stuhlhofer, 15:30, 19. Feb. 2024 (CET)Beantworten
„Adversae res admonent religionum“ (Livius). Sicherlich, einer muss es halt machen... VG --Stephan Klage (Diskussion) 08:14, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Wie ich mir auch schon dachte geht es um den bekannten Plinius-Brief X,96/97, hier im Wortlaut mit Übersetzung, ebfs. abgedruckt (und so wie von Graf-Stuhlhofer referiert als Grundlage einer dauernden Rechtspraxis eingeordnet) bei Dietrich-Alex Koch, Geschichte des Urchristentums, Göttingen 2013, S. 521 ff., mit eigenem Unterkapitel dazu (19.4 Trajan: Die Kriminalisierung des Christentums) auf S. 460–469, Kochs eigene Übersetzung steht ebfs. online.--Jordi (Diskussion) 20:14, 17. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Vielleicht wäre es gut, diese Hinweise auf Übersetzungen dieser wichtigen Briefe im Artikel über Plinius-Briefe zu ergänzen? –– Franz Graf-Stuhlhofer, 16:17, 19. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Peter Pilhofer hat auch eine Übersetzung in seinem Online-Skript (S. 178-181).--Jordi (Diskussion) 16:09, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
das interessiert mich sehr, besonders die Erläuterungen von Pilhofer!
Die Begründung von Plinius (in seinem Brief an Trajan) klingt rechtlich seltsam:
„Eigensinn und unbeugsame Halsstarrigkeit glaubte ich auf jeden Fall bestrafen zu müssen.“
Nämlich mit der Todesstrafe! Da lag ja wohl kein Gesetz vor, demgemäß Reichsbewohner in keiner Hinsicht eigensinnig oder unbeugsam halsstarrig sein dürfen? –– Franz Graf-Stuhlhofer, 10:18, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Pilhofers Darstellung ist klasse, finde ich auch (auch wenn ich ihm in einigen Dingen nicht immer voll zustimme, das betrifft hier aber eher seine Kontroverse mit Botermann bzgl. Paulus’ Schwierigkeiten in Thessaloniki in Skript 9 und hat mit seiner Behandlung von Plinius im Skript 11 nichts zu tun). Inhaltlich ist er da auch ganz auf einer Linie mit Koch und bezieht sich ebenso wie dieser auf den maßgeblichen Aufsatz zum Christenbrief von Angelika Reichert (Durchdachte Konfusion) von 2002. Von der Übersetzung her finde ich Pilhofer am besten.
Bei den "halsstarrigen" Reichsbewohnern musst du daran denken, dass es Peregrinen sind, da ist ein kurzer Prozess mit rascher Hinrichtung bei der geringsten "Respektlosigkeit" oder Eigensinnigkeit im römischen Reich dieser Zeit ganz üblich (so ist es ja auch bei Jesus von Nazaret gelaufen). Pilhofer erwähnt aber auch, dass Plinius aufgrund seiner ungewöhnlichen Sondervollmachten wohl auch befugt gewesen wäre, Christen hinzurichten, die das römische Bürgerrecht hatten, darauf aber angesichts der Unklarheit der Rechtslage verzichtet und sie nach Rom geschickt hat (wie 50 Jahre früher Paulus von Festus). Vorsichtig war er also schon.--Jordi (Diskussion) 11:49, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
  • Dieses Fundstück passt m.E. vielleicht noch als kurz gefasste Beantwortung zu den aufgeworfenen Fragen (sowohl bzgl. der rechtsbegründenden Wirkung des Reskripts als auch zu der Frage, warum die "Halsstarrigkeit" der überzeugten Christen als etwas so Schlimmes betrachtet wurde, dass sie nach röm. Rechtsempfinden strafbar sein musste).--Jordi (Diskussion) 21:17, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten
„Trajans Antwort erging in Form eines Reskripts, das zunächst nur für diese Provinz galt, bald aber auch andernorts Anwendung fand; es begründete das rechtliche Vorgehen der römischen Behörden gegen Christen für die kommenden zwei Jahrhunderte. Der Kaiser bestätigte die Strafbarkeit des nomen ipsum, da die Opferverweigerung eine zu sanktionierende Illoyalität darstellte, sowie das Opfer als Test für reuige Ex-Christen.“
Peter Gemeinhardt: Geschichte des Christentums in der Spätantike. Mohr Siebeck, Tübingen 2022, S. 37.
„Eigensinn und unbeugsame Halsstarrigkeit glaubte ich auf jeden Fall bestrafen zu müssen.“ Ja, was war denn vor der Entscheidung Trajans Gesetz? Ich denke, es sind zwei Aspekte zusammenzuführen. Die „Verletzung des Kaiserkultes“ in Verbindung mit dem „mos maiorum“ (einer Vielzahl ungeschriebener Gesetze aus Gewohnheitsrecht), der Väter Sitte. Diese prägten den Rahmen der römischen Religionspolitik. Cicero fasste bereits zu Zeiten der römischen Republik in De Legibus II 25 f. den „mos maiorum“ für die Religionspraxis so zusammen: keine neuen Götter, feste Verehrungsorte, heiliges Brauchtum, Öffentlichkeit, Fest- und Feiertage, priesterliche Leitung, Augurentum (Deutung der Vorzeichen), Gottheitserhebungen für Ausgewählte (Maßstäbe sind Rechtschaffenheit und Tugendhaftigkeit). Vor diesem Hintergrund war die Bewegung aus dem Osten wohl strafbewährt. Als Gründe für die Bestrafung aufgrund des Bekenntnisses zu Christus nennt Tacitus flagitia (Untaten), superstitio (Aberglaube) und den Hass der Christen auf das Menschengeschlecht (odium humani generis). Diese Termini bezeichnen keinen exakten strafrechtlichen Tatbestand, sondern sind moralisch-politische Vorwürfe. Aberglaube steht für nicht althergebracht. Schwer wog auch die Nichtbeteiligung der Christen am Kaiserkult (Juden war das in gewisser Weise zugestanden). Grund für die Anklage erging allein auf der Basis des „bloßen Namens“ (nomen ipsum). Rechtlich könnte die Kult-Verweigerung der Christen als Majestätsverbrechen gewertet worden sein, d.h. als Verletzung der religiös-politischen Bürgerpflichten. In diesem Rahmen könnte Plinius ebenso nachvollziehbar angefragt haben, wie Trajan darauf antwortete.
Ihr habt sicherlich beide Zugriff auf die Wikipedia Library. Ich empfehle die Lektüre von Udo Schnelle: Römische Religionspolitik und die getrennten Wege von Juden und Christen. VG --Stephan Klage (Diskussion) 10:37, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten