Diskussion:Residenzpflicht (Beruf)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

widersprüchlich Bearbeiten

"Die heutigen Beamtengesetze von Bund und Ländern kennen keine Residenzpflicht. Es gibt jedoch die Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Insbesondere zu Beginn einer Ausbildung."

Gerade in den Nachrichten gefunden:

http://www.sozialticker.com/verfassungsbeschwerden-gegen-die-erhebung-von-zweitwohnungsteuer-bei-einer-residenzpflicht-fuer-beamte-und-in-einem-kinderzimmerfall-nicht-zur-entscheidung-angenommen_20100323.html --RootBoot 11:28, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Bürgermeister Graz (A) Bearbeiten

Hatte meines Wissens vor ein paar Jahren Residenzpflicht. Wurde anlässlich Nagl in Medien diskutiert. Unsicher ob Stadträte, Gemeinderatsmandatare auch. Helium4 12:38, 5. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Residenzpflicht für Ärzte Bearbeiten

Die Residenzpflicht für Ärzte in Deutschland wurde zum 01.01.2012 abgeschafft.

Quelle: GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) (nicht signierter Beitrag von 146.52.155.230 (Diskussion) 12:37, 12. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 23:22, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten