Diskussion:Religionsunterricht in Deutschland/Archiv/2020

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:E1:E713:915B:15DD:CBF1:EF33:5AB in Abschnitt religiöser Aufklärungsunterricht

religiöser Aufklärungsunterricht

Von säkularer Seite aus kann erwartet werden, auf die ausnahmslos auf Gräuel und Machtergreifung hin ausgelegt Natur der Religionen hinzuweisen, und festzumachen, das alle Abraham Patriarchie-Religonen antidemokratische und totalitäre Ideale verfolgen.

Oberstes Ziel der Religionsunterrichte im Sinne der Selbstbestimmung kann nur der Schutz vor diesem unlauteren päderasten Zugriff auf den freiheitlichen Lustkörper sein.

Innerhalb einer allgemeine Schule kann und darf es keine Unterrichtsfächer geben, aus welchen eine radikale und fundamentalistische Gemeinschaft, wie Katholiken, strenge Juden, oder Islamisten, über Teilhabe, oder Nichtteilhabe in kuriafaschistischer Kontrollen, entscheiden dürfen.

Darüber ist der Lehrauftrag für katholisch konfessionelle Schulen nichtig ad absolutem.

Sollte Religionsunterricht weiterhin die antidemokratischen Lehren eines einzige Gottes und verhaltensrassistischer Lustkörperunterwerfung in Sitten, kolportieren, ist das ein Fall für Artikel 20(4) de Grundgesetzes.

Demokratische Ansätze sind in den Abraham Religionen nicht zu finden, daher sind sie nicht mit demokratischen Lehre vereinbar. (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E713:915B:15DD:CBF1:EF33:5AB (Diskussion) 04:40, 4. Dez. 2020 (CET))