Diskussion:Reichskraftwagentarif

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von T. Wirbitzki

(Zitat): "...wurde mit Inkrafttreten des GüKG am 19. November 1952 nochmals für verbindlich erklärt..." - wo geschah das? Galt das Gesetz auch in beiden deutschen Staaten weiter? Bitte um Klärung und Einfügen, danke! Klugschnacker 11:29, 23. Feb 2005 (CET)

Durch Einarbeitung von Informationen aus 2 Quellendokumenten habe ich die Frage von Benutzer Klugschnacker und die im Moment aktuelle Nachfrage nach Belegen nach Möglichkeit geklärt. Zur Illustration habe ich einen Weblink auf digitalisierte Daten eines Archivs eingebaut, der ein historisches Dokument zur Anwendung des RKT 1948 zeigt. Das Archiv lässt die Verwendung der Archivinhalte über die Lizenz 'CC BY 3.0' zu, siehe
https://www.landesarchiv-bw.de/de/recherche/rechtsgrundlagen---nutzungsbedingungen/46047
--T. Wirbitzki (Diskussion) 18:37, 27. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Folgende Bilddatei wurde integriert:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Technoseum_Mannheim_Emailschild_Kraftwageng%C3%BCterstelle_Reichsbahn_PVZ-1993K-01186-11.jpg#%7B%7Bint%3Afiledesc%7D%7D
Der Besitzer der Urheberrechte hat der Verwendung durch Wikipedia zugestimmt, bei permissions-de@wikimedia.org wurde [Ticket#: 2020120310013705] angelegt.
--T. Wirbitzki (Diskussion) 23:43, 3. Dez. 2020 (CET)Beantworten