Diskussion:Rechtssatz

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 129.206.184.128 in Abschnitt Beleg Jellinek existiert nicht

Weitgehend redundant mit Rechtsnorm. Der doch sehr spezielle Gebrauch des Wortes "Rechtssatz" ist mir nicht bekannt. Aber möglicherweise gibt es ihn. Dr. iur. Pelagus 21:23, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Rechtsgrundsatz Bearbeiten

Wusstet Ihr, dass es noch gar keinen Wiki-Artiekl zu dem für alle Rechtsprechung zentralen Begriff "Rechtsgrundsatz" gibt? Bitte unbedingt Abhilfe schaffen... Gruß JoachimStillerMünster (Diskussion) 12:39, 26. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Siehe inhaltlich dazu den Artikel Grundsatz. Ich denke, damit hier erledigt. --Benatrevqre …?! 20:46, 16. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 20:46, 16. Nov. 2019 (CET)

Beleg Laband exisitert nicht. Bearbeiten

Das Laband-Zitat zur Definition des Rechtssatzes findet sich nicht im Digitalisat des DStR Bd. 1 --77.15.155.167 04:43, 1. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Beleg Jellinek existiert nicht Bearbeiten

Das Zitiat, dass die Allgemeinheit des Rechtssatzes „wirklich zu den schwierigsten Fragen der ganzen Rechtswissenschaft" gehöre, findet sich weder auf S. 139 noch sonst im Digitalisat. (vgl aber S. 254) --129.206.184.128 16:51, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten