Diskussion:Rechtsbezirk

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Formative

Was heißt "mit besonderer Rechtsstellung"? --Robert S. - QS jetzt! 21:30, 4. Jun 2006 (CEST)

Gemeint ist die rechtliche Selbstverwaltung des jeweligen Rechtsbezirkes, die dazu geführt hat, dass in den einzelenen Rechtsbezirken jeweils unterschiedliche, mehr oder weniger abhängige oder unabhängige Rechtsregeln galten. --Formative 16:30, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten