Diskussion:Raub (Schweiz)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Hüttentom in Abschnitt Raub mit Todesfolge
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Raub (Schweiz)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Artikel ausweiten Bearbeiten

Hallo, frage mich, ob man den Artikel nicht juristisch etwas aufwerten soll einerseits, andererseits aber in der Einleitung etwas abstrahieren sollte. Raub ist nicht nur ein BRD-Phänomen, sondern es lässt sich auch etwas abstrakt darüber schreiben. danach könnte man Differenzieren zw. deutschem recht, österr/schweiz (die lesen ja auch Wiki!) /international. also:

MEINUNGEN erbeten! GrussStefan --Lakesideboy 13:29, 3. Mai 2005 (CEST)Beantworten

was soll der link auf "onlineraub" ganz unten? gibts nicht! ausserdem scheint mir das ne werung zu sein! Gruss --Lakesideboy 16:49, 12. Jun 2005 (CEST)

warum auch der link auf FEIN?

raub vs. diebstahl Bearbeiten

wie schaut die die abgrenzung von raub zu diebstahl aus? besteht die rein in der anwendung/ androhung von gewalt? (frage ich als nichthurist) (nicht signierter Beitrag von 80.108.36.246 (Diskussion) 13:02, 5. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

raub vs. schwerer raub Bearbeiten

Hallo,

im artikel wird nicht ganz klar das §250 den schweren raub mit ab 3 jahren freiheitsstrafe bezeichnet, sofern er eine waffe bei sich führt. der einsatz einer waffe führt zu einer mindeststrafe ab 5 jahren. der begriff "qualifizierter raub" sollte wenn er eingeführt wird auch erklärt werden, es ist nur schwer aus dem kontext erkennbar was er wohl sien soll. am besten sind hier referenzen auf die paragraphen zu setzen. der raub mit todesfolge dann wird in §251 behandelt, der auch hier verlinkt werden sollte.

also das besonders grobe Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

wirkt dabei wie ein copy/paste aus einem verkehrgesetzartikel, was hat das hier mit verkehr zu tun?

Also das grobe Außerachtlassen ... habe ich mal entfernt. Wenn jemand der Meinung ist es sollte drin bleiben würd ich gern wissen was das dann bedeuten soll.

Hallo, dieser zitierte Abschnitt ist keine verkehrsrechtliche Formulierung, sondern eine juristische Begriffsdefinition der groben Fahrlässigkeit. Der Begriff im Verkehr sollte dabei nicht als Straßenverkehr verstanden werden: Der Jurist versteht unter Verkehr die gesamte Lebensführung. Auf Hochdeutsch übersetzt bedeutet das Ganze dann also ungefähr: Wer die Sorgfalt, die er in dieser Sache normalerweise hätte haben müssen, ganz eklatant außer Acht lässt, handelt grob fahrlässig. --Cando1798 (Diskussion) 10:48, 12. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Raub mit Todesfolge Bearbeiten

Ich stoße mich an der folgenden Formulierung im Artikel etwas:

Wird der Tod vorsätzlich herbeigeführt, so ist die Strafe aus § 211 StGB (Mord aus Habgier) zu entnehmen (lebenslang).

Juristisch halte ich diese Formulierung für ungenau oder sogar falsch: Durch eine vorsätzliche Tötung tritt ein weiteres Delikt, nämlich Totschlag oder Mord hinzu, welcher letztlich die Erfolgsqualifikation Raub (= Raub mit Todesfolge) verdrängt. Die oben stehende Formulierung klingt eher nach einer Strafzumessungsnorm, die hier aber natürlich nicht vorliegt. Weiterhin halte ich es nicht für ohne Weiteres gegeben, dass in den Fällen der vorsätzlichen Tötung dann auch gleich Mord vorliegt. Das Mordmerkmal der Habgier wird in der Rechtswissenschaft restriktiv ausgelegt und muss daher bewußtseinsdominant hervortreten. Es kann sich ja aber auch um einen Totschlag - also vereinfacht gesagt eine Tötung ohne Mordmerkmale - handeln, bei dem dann aus der Gelegenheit heraus noch ein Raub mitverwirklicht wird. Gibt es dazu irgendwelche Meinungen, wie man die Formulierung verbessern könnte? --Cando1798 (Diskussion) 11:18, 12. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Das betrifft Deutschland und die Artikelversion, bevor man ihn auf das Lemma "Raub (Schweiz)" verschoben hat. --Hüttentom (Diskussion) 20:02, 22. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Raub als Dysphemismus für Wegnahme oder Mitnahme Bearbeiten

heute mal Ergebnisse 1–20 von 70 für Steinraub
Die Sapir-Whorf-Hypothese besagt, die Sprache forme das Denken.
Neusprech
Sprachmanipulation ist die bewusste Veränderung von Sprache durch bestimmte Interessengruppen, ...
Dysphemismus, auch Kakophemismus ([...]) ist ein Fachbegriff aus der Sprachwissenschaft für einen sprachlichen Ausdruck, der über Personen, Dinge oder Sachverhalte eine (oft starke) negative Wertung beinhaltet oder negative Assoziationen zu diesen weckt.

--91.34.133.110 18:34, 23. Okt. 2010 (CEST) PS:Beantworten

Damit meine ich noch nicht mal unbedingt diese Wegnahme, die es auch noch gibt.

Frauensache Bearbeiten

"Unter Raub wird allgemein die gewaltsame Wegnahme fremder Sachen verstanden."

Bildunterschrift: "Zwei Soldaten rauben eine Frau."

Demnach ist die Frau eine fremde Sache.

Um welche Rechtslage geht es nochmal? (nicht signierter Beitrag von 217.224.225.124 (Diskussion) 17:04, 27. Nov. 2012 (CET))Beantworten