Diskussion:Rat der Volkskommissare der RSFSR

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Mfgsu in Abschnitt Nach Gründung der Sowjetunion

Nach Gründung der Sowjetunion Bearbeiten

...bestand der Rat der Volkskommissare der RSFSR ebenfalls weiter bis 1946, als Regierung der SSR und ASSR. (Alle anderen SSR und ASSR hatten auch welche.) Sollte/müsste auch erwähnt werden. --AMGA (d) 16:26, 21. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Aber nicht hier, sondern in Rat der Volkskommissare der Sowjetunion. Da wären sämtliche SSR und ASSR besser aufgehoben. Als einzige ging die Regierung der RFSFR in der Regierung der Sowjetunion auf, während es in den SSR und ASSR eigene Regierungen gab. Natürlich unter Oberaufsicht des Rats der Volkskommissare der Sowjetunion. --Mfgsu (Diskussion) 04:12, 22. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Was die anderen Räte betrifft, sicher. Aber hier liest es sich im Intro so, als sei der Rat der Volkskommissare der RSFSR einfach umbenannt worden, und im letzten Absatz ist dann mit Bezug dazu unklar, wieso plötzlich "Aufgaben getrennt" (ich weiß es, aber ein Leser ohne Vorkenntnisse?). Über den Rat der Volkskommissare der RSFSR zwischen 1922/1923 und 1946, den es ja parallel zu dem der UdSSR auch noch gab, steht hier bislang nichts. --AMGA (d) 10:17, 22. Feb. 2020 (CET)Beantworten
PS Außerdem *war* der Rat der Volkskommissare der RSFSR von 30.12.1922 bis 6.7.1923 quasi die Regierung der UdSSR bzw. übernahm vorläufig deren Aufgaben. In Folge herrschte ja dann auch teilweise Personalunion, bspw. als Vorsitzender erst Lenin, dann bis 1929 Rykow; erst danach Trennung (RSFSR Syrzow, UdSSR ab 1930 Molotow usw.). --AMGA (d) 10:25, 22. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Intro ergänzt und etwas klarer formuliert. Es handelte sich dabei nicht nur um eine Umbennung, sondern um die Neuordnung der Regierungsgewalt zwischen der UdSSR (Union) und und einzelnen SSR (Republiken). --Mfgsu (Diskussion) 02:49, 24. Feb. 2020 (CET)Beantworten