Diskussion:Rahmenkollektivvertrag für die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Exx2 in Abschnitt 47 - Vergütung von Dienstbereitschaft

47 - Vergütung von Dienstbereitschaft Bearbeiten

Wurde das seinerzeit wirklich so genannt? Dienstbereitschaft in Form von Anwesenheit auf dem Dienstposten, um bedarfsweise handeln zu können, habe ich im Eisenbahndienst so praktisch nicht erlebt. Im Hauptdienstzweig SF gab es die »Stellwerksbesetzung« nur ausgesprochen selten und dann nur stunden, höchstens tageweise. Diese Zeiten waren regulär bezahlte Dienstzeit, fallweise Überstunden. Schichtdienst im Winter bei Einsatzstufe III war ebenfalls vollbezahlte Dienstzeit mit Überstunden. Die Entstörbereitschaft zu Hause war immer Rufbereitschaft und ihre Vergütung ein langjähriger Streitpunkt. Ende der 1970er bis etwa 1985 wurden Bereitschaftsstunden nur mit 30 Pfennig vergütet, vorher waren es nur zehn. Für die Einschränkungen im Privatleben war das deutlich zu wenig, zumal die Versorgung mit Fernsprechanschlüssen ein Dauerärgernis war. Damit wirkte sich die Bereitschaft bei vielen als Hausarrest aus.

Ist der Punkt nun ein Übermittlungsfehler oder hat man die Bedeutungswandlung des Begriffes nur nicht in den Vertrag aufgenommen? –Falk2 (Diskussion) 17:34, 20. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Ja, Dienstbereitschaft gab es wirklich in dem o. g. Sinne. In den Fahrleitungsmeistereien und späteren Bahnstromwerken der DR z. B. waren Reparaturbereitschaften in den Dienststellen mit Übernachtung untergebracht. In der Regel gab es 4-5 Bereitschaftsschleifen, die also alle 4-5 Wochen je etwa 1 Woche Dienststellenbereitschaft leisteten. Bei Personalproblemen konnte sich das sogar auf 2-3 Schleifen redzieren. Tagsüber sollten sie Arbeiten ausführen, die im Alarmierungsfall schnell abzubrechen waren, nach der regulären Arbeitszeit beschäftigte man sich auf dem Dienstgelände bzw. schlief. Die Dienststellen waren mit entsprechenden Räumen, Duschen und Gemeinschaftsküche ausgestattet.--Exx2 (Diskussion) 13:50, 27. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Danke, das habe ich tatsächlich nicht mitbekommen. Die schnell abbrechbaren Arbeiten gab es dann in den chtzigern nochmal beim IwSFP Berlin, wo von Rufbereitschaft auf Schichtdienst mit einem Sechsbrigadeplan umgestellt hatte. Letztlich war damit der Vorteil der ständigen Anwesenheit weg, weil die Eingreifzeiten nicht besser waren als bei Rufbereitschaft von zuhause. So viele leicht abbrechbare Tätigkeiten gibt es in der Anlageninstandhaltung nicht. Die Haltung »unterstellte Mitarbeiter sind faul und tun ohne enge Überwachung keinen Handschlag« zieht sich erstaunlicherweise durch jede Führungskräftegeneration.
Wie wurde diese Dienstbereitschaft eigentlich vergütet? Bei der Feuerwehr zähl jede Stunde als Regeldienstzeit. Im Prinzip hat man nach einer Woche Dienstbereitschaft mit 168 Stunden das Plandienstzeitsoll für den Monat fast voll. Für die Rufbereitschaft Freizeit statt Vergütung zu gewähren gab es später 1996/97 unter Grube oder Ludewig schon im Verhältnis 1:8. Ein Woche Bereitschaft ergab zwei freie Tage. Auf diese Weise war ich 1997 dreizehn Wochen im Urlaub. Einmal vier Wochen, der Rest in Ein- und Zweiwochenabschnitten. Soweit grandios, ich war ohnehin der beste Kunde der Leipziger Freifahrstelle, aber dass das auf Dauer nicht gutgehen konnte, war verhältnismäßig schnell klar. –Falk2 (Diskussion) 15:50, 27. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Wir sind hier in einem Lexikon. Das Lemma RKV bezieht sich auf die DR bis zum Eisenbahnneuordnungsgesetz 1994. Die Vergütung der Dienststellenbereitschaft regelte eben der RKV DR. Die Sätze wurden in Anlagen mehrfach angepaßt. Was nach 1994 relevant wurde, wäre in einem anderen Lemma zu bearbeiten.--Exx2 (Diskussion) 16:08, 1. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Das war auch nur ein Vergleich und das hier ist die die zum Artikel gehörende Diskussionsseite. Wenn Vergleiche bei Diskussionen nicht mehr zulässig sein sollten, dann möchte das von Herrn Wales persönlich gesagt bekommen. Danach wäre ich allerdings weg. Wie die Dienstbereitschaft nun vergütet wurde, hast Du dagegen noch immer nicht gesagt. Eine Frage ist keine Klage, sollten das nicht schon Zehnjährige wissen? –Falk2 (Diskussion) 16:53, 1. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Hallo Falk2! Im Ursprungstext des RKV war gem. § 17(2) die Dienststellenbereitschaft mit 9,- M pro Nacht vergütet. Ich kann unmöglich die vielen Änderungen bis zum 47. Nachtrag beisteuern. Sorry. Aber Deine Ursprungsfrage wurde doch beantwortet. Sag doch mal Danke.--Exx2 (Diskussion) 17:10, 13. Mär. 2021 (CET)Beantworten