Diskussion:Psychosoziale Notfallversorgung

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von GreteP in Abschnitt Artikel PSNV

Artikel PSNV Bearbeiten

Übertragen von meiner Disk. --sj 12:46, 25. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Gerne beginne ich hier, wenn das richtig ist, mit der Diskussion:

Dieser Abschnitt "Netzwerk PSNV" im Artikel "PSNV" beinhaltet die Beschreibung eines Vereins aus Freiburg, der sich zum Ziel gesetzt hat, Einsatzkräfte zu unterstützen. Dieses tut der Verein durchaus auch kostenlos; bietet aber auch eine juristische Fördermitgliedschaft an (https://www.netzwerk-psnv.de/downloads) mit der die Dienstleistungen käuflich angeboten werden. Dies widerspricht nun den Grundsätzen der PSNV, wie sie von Hilfsorganisationen und den Kirchen angeboten und vorgehalten werden. Die PSNV ist ein Teil der staatlichen Daseinsfürsorge und wird beispielsweise im Land Brandenburg von der unteren Katastrophenschutzbehörde wahrgenommen.(https://mik.brandenburg.de/media_fast/4055/Broschuere_KatastrophenschutzVO_2017_Internet.pdf) Andere Bundesländer haben eine Landeszentralstelle PSNV, die ebenfalls öffentlich finanziert ist. (BSP MV: http://www.brand-kats-mv.de/Psychosoziale-Notfallversorgung-PSNV/Strukturen-in-M–V/Landeszentralstelle-PSNV/)

Hier wird platteste Werbung für einen Verein gemacht, der über die Wikipedia gerne Kund*innen gewinnen möchte. (nicht signierter Beitrag von JusMue (Diskussion | Beiträge) 21:43, 23. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Übertrag ende --sj 12:46, 25. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Ich sehe a) nicht, wie Fördermitgliedschaften dem "Kauf einer Dienstleistung" gleichzusetzen sind. Und ich sehe b) nicht, wieso unser Artikel sich auf die "staatliche Daseinsfürsorge" "von Hilfsorganisationen und den Kirchen" beschränken sollte. Bitte führe aus, Benutzer:JusMue. --sj 12:50, 25. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Zitat aus dem Werbeflyern des Netzwerks: "Wir, das Team von Netzwerk PSNV e.V. bieten Ihnen daher bei Abschluss einer juristischen Fördermitgliedschaft eine vertrauliche bedarfs- und bedürfnisorientierte psychosoziale Unter- stützung Ihrer Einsatzkräfte (persönlich, telefonisch oder via Mail), psychologische Einzel- und Gruppen-Debriefings, sowie die Vermittlung weiterführender Hilfen für Ihre Einsatzkräfte. Zudem führen wir die für Sie laut ArbSchG § 4 & 5 verpflichtende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kostenfrei durch." Das bedeutet, dass bei einem Abschluss einer Fördermitgliedschaft (die kostet Geld) im Anschluss auf eine Leistung eines einzelnen Vereins zurückgegriffen werden kann. Natürlich ist das ein Kauf einer Dienstleistung. Als etwas anderes lässt sich dies nicht bewerten.

Kirchen und Hilfsorganisationen, neben Feuerwehren, Polizeien, THW, Bundespolizei, Bundeswehr usw. bieten PSNV für Betroffene und Einsatzkräfte ohne abzuschließende Fördermitgliedschaften an. Diese Angebote sind sämtlich für die zu begleitenden Menschen im Rahmen der Daseinsvorsorge kostenfrei. Entstehende Kosten werden zunehmend von den Kommunen getragen, die dies als Mehrwert neben Rettungsdiensten und Feuerwehr sehen. Die Systeme der PSNV in den einzelnen Kommunen sind heterogen.

Es muss nicht erst eine juristische Fördermitgliedschaft abgeschlossen werden. Daher ist der Absatz "Netzwerk PSNV" irreführend, eine Werbung und muss hier entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von JusMue (Diskussion | Beiträge) 16:58, 25. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Mich überzeugt diese Argumentation spontan nicht. Allerdings lässt sich überlegen, ob das Netzwerk PSNV überhaupt enzyklopädisch relevant ist. Dargestellt ist diese aktuell m. E. nicht. --sj 17:00, 27. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Hier ist noch ein sachlicher Mangel: Notfallseelsorge (NFS) - einschließlich Krisenseelsorge in Schulen (KIS) Das beschreibt die katholische NFS, die evangelische heißt (zumindest in Bayern) NOSIS - NOtfallSeelsorge In Schulen. --GreteP (Diskussion) 17:49, 1. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Rechtsgrundlagen? Bearbeiten

Im Artikel fehlen Hinweise zu Rechtsgrundlagen für die PSNV-Tätigkeiten. Nach welchen rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt der Einsatz? Auf welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Daten Betroffener zB an Kirchen übermittelt? Tonk (Diskussion) 21:09, 12. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Lieber Tonk: Danke für deinen Hinweis. Die Wikipedia ist niemals fertig und hat viele Baustellen. Hast du im Sinne von Wikipedia:Beteiligen schon eine eigene Recherche unternommen? --sj 22:06, 12. Jul. 2021 (CEST)Beantworten