Diskussion:Prorogation (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt Lemma und Definition

Lemma und Definition Bearbeiten

Ich wäre dafür, das hiesige Lemma in Gerichtsstandsvereinbarung (Deutschland) umzubenennen. Das sind zwar Synonyme, doch dürfte es für den Nicht-Juristen leichter sein, unter dem deutschen Stichwort zu suchen.

Zudem dürfte die derzeitige Definition falsch sein. "Prorogation" ist ein Lehnwort und Synonym für allgemein "Gerichtsstandsvereinbarung" - und nicht nur für eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 ZPO. Ansonsten dürfte man auch nicht die Lemmata Prorogation (Österreich) etc. verwenden.

Diese Engführung in der Definition und auch in dem Text ist gefährlich, weil immer vor/neben der Regelung in § 38 ZPO zu prüfen ist, inwieweit nicht eine Gerichtsstandsvereinbarung nach dem Unionsrecht oder nach dem internationalen Zivilprozessrecht vorgeht.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 11:15, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten