Diskussion:Poena naturalis

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von PiCoSam in Abschnitt Überarbeitung des Artikels

Überarbeitung des Artikels Bearbeiten

Ich habe den Artikel komplett überarbeitet. Die Aussagen konnten m.E. so nicht stehen gelassen werden, ich habe sie aber sicherheitshalber nur ausgeblendet. Vielleicht können Sie mit Belegen wieder übernommen werden.

  • "vorsätzlich oder fahrlässig vollendete Tat" ergibt keinen Sinn. Jeder Straftatbestand setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Auch bei einer nur beendeten Tat ist eine poena naturalis denkbar, vermutlich auch beim Versuch.
  • Zu den Beispielen: Es liegt bei Krankheit, geringer Lebenserwartung des Täters etc. nach Jakobs schlicht Unglück aber keine poena naturalis vor.
  • Die fehlende Kodifizierung lässt sich für Deutschland zumindest so nicht bestätigen.

--PiCoSam 15:30, 29. Mär. 2011 (CEST)Beantworten