Diskussion:Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Henning Blatt in Abschnitt Copy-Paste?

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck möchte das Oberlandesgericht Koblenz abschaffen, und das Oberlandesgericht Zweibrücken zum alleinigen Oberlandesgericht in Rheinland-Pfalz ausbauen bzw. machen. -- Darauf sollte vielleicht hingewiesen werden. Während Koblenz und Mainz an der Rheinschiene und relativ zentral und für die Bürger gut erreichbar liegen, hat Zweibrücken eine Randlage, und liegt im Grenzgebiet zu Frankreich und zum Saarland. Es gibt daher aus der Bevölkerung und aus den Reihen der Anwaltschaft und Richterschaft heftigen Protest gegeb Becks Vorhaben. Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) wurde in Zusammenhang mit Fehlinvestitionen des Landes Rheinland-Pfalz in eine Freizeitparkanlage am Rande des Nürburgrings von einem Mitglied eines parlamentarischen Untersuchungsausschuss, welches in der CDU ist, heftig kritisiert. Die rot-grüne Landesregierung hat daraufhin dem CDU-Abgeordneten und Untersuchungsauschussmitglied vorgeworfen, angeblich eine Straftat begangen zu haben. Die zuständigen Justizbehörden (Staatsanwaltschaft Landau? Oder Landgericht Landau?) konnten aber keinen hinreichenden Tatverdacht bei dem CDU-Abgeordneten und Untersuchungsausschussmitglied feststellen, und wollten ihn daher auch nicht anklagen. Die rot-grüne Landesregierung, die das OLG Zweibrücken ausbauen, bzw. zum einzigen OLG im Land, und damit zum alleinigen höchsten Gericht im Land machen will, soll sich daraufhin an das OLG Zweibrücken gewandt haben, und das OLG Zweibrücken soll prompt den Wünschen der Landesregierung gefolgt sein, den Kritiker von Ministerpräsident Beck anzuklagen. Ich habe das alles bloß aus dem Radio. Kann jemand, der sich mit der Sache näher auskennt, und Zugriff auf schriftliche Quellen hat, dazu nicht etwas schreiben? Die Sache scheint doch ein "Geschmäckle" zu haben. --91.52.153.60 20:26, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Copy-Paste? Bearbeiten

Der Abschnitt Geschichte ist nahezu wörtlich identisch mit dem auf der Gerichtswebsite verfügbaren Text. Die hiesige Fassung datiert überwiegend aus dem Jahr 2005. War hat da von wem abgeschrieben? Gruß! Henning Blatt (Diskussion) 19:12, 13. Aug. 2013 (CEST)Beantworten