Diskussion:Parteifähigkeit

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt nur deutsches Zivilprozessrecht?

nur deutsches Zivilprozessrecht? Bearbeiten

Der Begriff der Parteifähigkeit dürfte im gesamten deutschsprachigen Rechtsraum derselbe sein und letztlich weltweit gelten. Eine andere Frage ist, ob überall die Parteifähigkeit der Rechtsfähigkeit folgt (§ 50 I ZPO) und wie in den Einzelfällen entschieden wird.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:11, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Rechtswissenschaft, wenn du zu dieser Frage Quellen hast, freue ich mich sehr über eine entsprechende Ergänzung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:25, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Gerne. Setzt aber Zeit + einen Unibesuch voraus (gerade geschlossen) :)
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:06, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten