Diskussion:Paritätsgesetz

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Albin Schmitt in Abschnitt Der Artikel ist parteiisch

Debatte um ein P.-Gesetz in Deutschland Bearbeiten

Die Debatte über Listenparität seit dem anstoßgebenden Vorschlag von Ministerin Barley sollte baldmöglichst in den Artikel eingebaut werden. Wichtiger Artikel hierzu: Frauenquote im Deutschen Bundestag: Keine Normen gegen röh­rende Platz­hir­sche; von Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, LTO 19. Nov. 2018. --Shoshone (Diskussion) 22:21, 22. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Abschnitt "Deutschland" ist tendenziös Bearbeiten

In seiner gegenwärtigen Fassung scheint mir der Abschnitt "Deutschland" sehr zugunsten einer Ablehnung eines Paritätsgesetzes gestaltet zu sein. Erst nach einer recht ausführlichen, in mehrere Unterabschnitte untergliederten Kritik folgt ein vergleichsweise knapper Abschnitt namens "Rechtfertigung", der jedoch zu zwei Dritteln ebenfalls aus Kritik besteht. Im Interesse einer anschaulichen Gliederung dürfte es zweckmäßiger sein, mit der Rechtfertigung zu beginnen, da diese die Grundlage darstellt, auf der die Forderung nach einem Paritätsgesetz basiert. Die Kritik ergibt sich dagegen erst, wenn eine solche Forderung im Raum steht und sollte daher besser auch nach der Rechtfertigung dargestellt werden. Ferner sollte sich der Abschnitt "Rechtfertigung" dann inhaltlich auch ausführlich mit eben dieser Rechtfertigung befassen und nicht auf den Abschnitt "Kritik" vorgreifen. --Bwiesem (Diskussion) 14:03, 3. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Die Beobachtung, dass der Abschnitt zu dem Ergebnis kommt, dass die Einführung eines Paritätsgesetzes (verfassungs)rechtlich problematisch ist, ist richtig. Dies ist allersings auch die breite Meinung in der Rechtswissenschaft. Valide Gegenargumente können und sollten natürlich gerne eingefügt werden. Der konkrete Aufbau des Abschnitts folgt in groben Zügen dem verfassungsrechtlichen Prüfschema von Gesetzen. Zunächst werden die möglichen Rechtsverletzungen dargestellt, danach wird eine mögliche Rechtvertigung thematisiert. Der Aufbau ist so natürlich keinesfalls zwingend, er kommt dem rechtsiwssenschaftlich üblichen Prüfschema aber relativ nahe. Insgesamt gibt es tatsäcglich eine überwiegende Zahl von starken Argumenten gegen Paritätsgesetze. Die Darstellung der Argumente und das Ergebnis halte ich aber nicht für tendenziös. --Johann Wirten (Diskussion) 17:48, 02. Feb. 2020 (CEST) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Johann Wirten (Diskussion | Beiträge) 17:48, 2. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Frankreich Bearbeiten

Ich bin etwas über "Zugleich erhalten Parteien weniger Geld, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben nach einer Frauenquote innerhalb ihrer Fraktionen nicht einhalten." Mal abgesehen, davon es in Frankreich um Parität in beide Richtungen und nicht um eine "Frauenquote" geht: Bei denjenigen Wahlen, bei denen dort Verhältniswahlrecht gilt, werden ja sowieso nur quotierte Listen zugelassen, da kann dann auch nur eine Quote in der Fraktion bei rauskommen. Und bei der Nationalversammlung gilt Mehrheitswahlrecht, was sollen die Fraktionen denn machen, wenn der Wähler eher die männlichen oder weiblichen Kandidaten wählt? Nach einiger Recherche komme ich zu dem Ergebnis, dass die Parteien NICHT bei einer falschen Quote innerhalb der Fraktion, sondern unter den Kandidaten bestraft werden. Also, wenn eine Partei 300 Männer und 300 Frauen aufstellt, aber sie eben nur die 300 Wahlkreise mit den männlichen Kandidaten gewinnt und somit die Fraktion nur aus Männern besteht, wäre alles okay. Wenn hingegen von Anfang an mehr männliche Kandidaten aufgestellt würden, gäbe es unabhängig vom Endergebnis Ärger...richtig? --37.201.192.153 16:42, 8. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Passage gleich oben einbauen Bearbeiten

Das Paritätsgesetz ist stark umstritten, da Frauen zwar in aller Regel als Gruppe benachteiligt sind, hingegen als Indivdualpersonen aufgrund des meist gegebenen niedrigen Anteils der Frauen am Gesamtmitgliederbestand einer Partei deutlich durch die Parität bevorzugt werden. Gibt es beispielsweise in einer Partei einen Frauenanteil von 25%, erhöht dies im Falle einer Parität die Wahrscheinlichkeit bei einer Frau, ein Mandat zu erlangen um 100%, während männliche Bewerber deutlich benachteiligt werden. Dies ist umso gravierender als das Grundgesetz das Recht des Individuums eindeutig über das von sozialen Gruppen stellt.--Uteee (Diskussion) 07:05, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Sorry, das kann ich so nicht stehen lassen, das ist in der Form pure Theoriefindung. Wenn du seriöse Quellen findest die das so äußern, kannst du es natürlich einfügen. --Yanmarka (Diskussion) 08:49, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Das ist keine Theoriefindung, sondern lediglich gesunder Menschenverstand. Der Frauenanteil in der Bevölkerung beträgt 50%, der in der CSU aber nur 20%. Eine Parität bedeutet also eine gewaltige Bevorzugung der Frauen in der CSU.--Uteee (Diskussion) 09:39, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Bitte WP:TF und WP:NPOV lesen --Yanmarka (Diskussion) 10:32, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Habe ich gelesen. Das Problem liegt tiefer: So wie der Text dasteht, ist er selbst Theoriebildung. Der Text sollte viel exakter thematisieren, was Parität und Chancengleich ist. Parität bedeutet 50:50 bei einem Frauenanteil von 50 und einem Männeranteil von 50. Dies wird im Artikel jedoch falsch interpretiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Bevölkerungsanteil der Frauen identisch ist mit dem in den Parteien. Und das ist einfach FALSCH. Die Annahme, dass es so sei, kann nicht verifiziert werden und ist somit nichts anderes als ein scheinbar belegtes Faktum, das objektiv rüberkommt, aber empirisch nicht belegt werden kann.--Uteee (Diskussion) 11:13, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Da fehlt immer noch eine Sekundärquelle. Du müsstest etwas schreiben wie „Kritiker der Frauenquote entgegnen, dass Frauen zwar einen Anteil von 50% an der Bevölkerung, nicht aber an Parteimitgliedschaften haben. Dadurch stelle eine Quote von 50% eine Bevorzugung von Frauen gegenüber Männern da.“ und dann eine Sekundärquelle die genau das aussagt. Ansonsten bleibt es Theoriefindung. --Yanmarka (Diskussion) 11:29, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Na ja, wenn einer sagt: 1 plus 1 ist 2, wäre das dann wohl auch Theoriefindung. Ich halte Deine Argumentation für erbärmlich. Das zeigt wieder einmal die Schwächen von Wikipedia: Kopiere alles und wage nicht, selbständig einen Artikel zu bearbeiten.--Uteee (Diskussion) 09:58, 20. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Es ist ja nun nicht so, dass es zu deiner Aussage keinen Widerspruch gäbe. Der deutsche Juristenbund zB argumentiert, dass Parteien ja auch außerhalb ihrer Parteistrukturen auf Kandidatensuche gehen können. [1] Und wenn etwas umstritten ist, dann stellt Wikipedia hier nicht die eine oder andere Meinung als die Wahrheit hin sondern es werden die verschiedenen Auffassungen im Diskurs neutral dargestellt. --Yanmarka (Diskussion) 15:07, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Wobei es im Artikel Frauenquote auch schon einen langen Abschnitt Kontroversen gibt und wir hier nicht zu viele Redundanzen schaffen sollten --Yanmarka (Diskussion) 08:50, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist parteiisch Bearbeiten

"Hintergrund der Forderung nach von Paritätsgesetzen ist, dass regelmäßig weit weniger als die Hälfte der Mitglieder der deutschen Parlamente Frauen sind, obwohl diese über 50 % der Bevölkerung ausmachen. Für die entsprechenden Anteile siehe Liste von Frauenanteilen in der Berufswelt Fraktionen im Bundestag. Dies sehen Befürworter eines Parité-Gesetzes als Ergebnis einer Benachteiligung von Frauen bei der Vergabe politischer Ämter."

Die Textpassage setzt voraus, dass Frauen zu 50% die Basis der Parteien bilden [2]. Das ist bei Weitem nicht der Fall. Irgendwie sollte man schon auf den Widerspruch hinweisen, dass eine individuelle Benachteiligung nicht vorliegt. Das hat mit Theoriefindung nichts zu tun, es ist lediglich die Quintessenz des Urteils des Verfassungsgerichtes. Männer dominieren die Politik, weil sie öfter in die Politik gehen als die Frauen. Das bedeutet aber nicht, dass die einzelne Frau deshalb in der Politik individuell benachteiligt ist. Im Gegenteil. Sie hat bei einer Parität deutlich bessere Chancen.--Uteee (Diskussion) 09:49, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

@Uteee: sehe ich auch so. Frauen wählen ja auch überwiegend Männer, also was soll daran sexistisch sein?--Albin Schmitt (Diskussion) 01:13, 4. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Paritätgesetze in Lateinamerika? Bearbeiten

In der Einleitung steht: "In 23 Ländern bestehen gesetzliche Kandidatenquoten. 12 davon liegen in Lateinamerika. In Europa haben Belgien, Frankreich, Portugal, Spanien und Slowenien gesetzliche Geschlechterquoten für Kandidatenlisten, jeweils zwischen 40 Prozent und 50 Prozent[1]." Die Quelle bestätigt aber nur den letzten Satz. Eine Google-Recherche hat auch nichts ergeben. Löschen? --Mondmotte (Diskussion) 00:16, 19. Jul. 2020 (CEST)Beantworten