Anerkennung der Annektion Schleswigs durch Dänemark? Bearbeiten

Im Gegenzug erkannte Dänemark den Verlauf des Flusses Königsau als Grenze an und verzichtete auf die Bestimmung des Prager Friedens von 1866, in dem Dänemark (in Paragraf 5, Artikel 5) eine Volksabstimmung in Schleswig versprochen wurde.

Das heißt sinngemäß, dass Dänemark der Abtretung Schlewigs zugestimmt hätte. Das erscheint mir unglaubhaft. Im Lemma Herzogtum Schleswig wird auf diesen Text bezogen, diese m. E. falsche Auffassung auch geäußert . Im Lemma Nordschleswig nicht so . Bitte angeben, was genau in diesem Buch steht und wo , ansonsten lösche ich den Satz. Mir kommt es so vor, als ob es sich im Fall der Entscheidung ob Dänisch oder Deutsch um eine Erpressung des deutschem Reiches gehandelt haben könnte, der die Dänen gegen ihren eigentlichen Willen zugestimmt haben. --Orik 12:38, 14. Okt. 2009 (CEST)Beantworten