Diskussion:Ne ultra petita

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Kybing in Abschnitt Siehe auch

Hintergründe und Situation in anderen Ländern Bearbeiten

Im Artikel fehlen Informationen über 1. den Ursprung bzw. die Motivation dieses Grundsatzes, und 2. die Situation in anderen Ländern: Gilt er in allen westlichen Ländern (warum?), oder nur in einigen? Wie sieht es ggf. außerhalb des Abendlandes aus?--SiriusB 09:28, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Statt des Textes auf "Dispositionsmaxime" weiterleiten Bearbeiten

"ne ultra petita" ist ein Fall der Dispositionsmaxime und wird auch dort behandelt. Auch SiriusBs Frage nach dem Warum (verfahrensrechtlicher Ausdruck der Privatautonomie) wird dort beatwortet. Der Artikel bringt auch inhaltlich nichts darüber hinaus gehendes. Eine einfache Weiterleitung wäre besser. --Kybing (Diskussion) 14:26, 11. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Siehe auch Bearbeiten

Die Links auf "Da mihi factum, dabo tibi ius" und "Falsa demonstratio non nocet" sind sinnlos. Warum nicht auch "in dubio pro reo", warum nicht sämtliche lateinischen Formeln aus der Rechtssprache? Das ist inhaltlich überhaupt nicht begründet. Ich lösche das.--Kybing (Diskussion) 14:29, 11. Feb. 2013 (CET)Beantworten