Diskussion:Nationale Minderheit

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Sinuhe20 in Abschnitt Verhältnis zu ethnischer Minderheit

Friesen Bearbeiten

...nur in Schleswig-Holstein? Termo 16:11, 8. Jun 2006 (CEST)

Küchendefinition Bearbeiten

Bitte um Angabe, was an der Definition "Küche" sein sollte... Gonzzzo 08:30, 13. Jun 2006 (CEST)

...die Unterscheidung zwischen vermeintlich objektiven und subjektiven Faktoren mit der Nennung von "Kultur" und "Tradition" als "objektive Faktoren". "Kultur" und "Tradition" sind nun einmal vage und schillernde Begriffe. Was alles Bestandteil von "Tradition" und "Kultur" ist, ist eine hochgradig standpunktabhängige und häufig genug politische Frage. "Selbstidentifikation" als distinkte Gruppe und "Kultur" sind voneinander kaum zu trennen und beinflussen sich wechselseitig. Wer davon ausgeht, einer distinkten Gruppe anzugehören, wird seine Kultur anders definieren als jemand, der das nicht so sieht.
Ein festes Set von "objektiven" Kriterien (klassisch: Geschichte, Tradition, Kultur, Sprache, Territorium) zu nennen, die ein "Volk" oder eine "Minderheit" hart definieren, ist eine ziemlich altbackene Herangehensweise (entspricht dem Stalin'schen Nationsbegriff) und führt oft genug zu absurden Ergebnissen.
Daher ist es wichtig anzuerkennen, dass Nationale Minderheiten zunächst einmal genauso wie Nationen imagined communities sind. Die "subjektiven" Faktoren sind dabei mindestens so bedeutsam wie die vermeintlich objektiven, wenn nicht gar wichtiger.--Johannes Rohr Diskussion 11:32, 13. Jun 2006 (CEST)

Dann, lieber Johannes Rohr, liegen wohl alle Urheber, die ethnische oder nationale Minderheiten definiert haben, falsch - oder?

Die Definition aus den Bonn-Kopenhagener Erklärungen ist meines Wissens die einzige, die die Selbstidentifikation als auschließliches Kriterium gelten läßt - alle anderen Definitionen lassen sich die Minderheit nicht selbst definieren, sondern versuchen, externe Kriterien aufzustellen.

Mittlerweile hast Du - ohne auf einen Konsens zu warten - alle Erweiterungen aus dem Artikel entfernt, die eben diese Unterscheidung zwischen Selbst- und Fremddefinition zeigen. Die im übrigen völlig wertfrei waren! Es ging mir darum, zu zeigen, daß in den Fällen, in denen eine Minderheit nicht verfolgt oder diskrimiert wird, sondern eher eine gewisse Sympathie seitens der sie umgebenden Mehrheit existiert, mittlerweile der umgekehrte Fall eintritt, daß sich auch Menschen zu einer Minderheit bekennen, die nachweisbar keine kulturellen, historischen, sprachlichen oder sonstigen Verbindungen zu dieser aufweisen - ein Modephänomen.

Stalinismus würde ich im übrigen niemandem vorwerfen, der in bestem Demokratieverständnis konstruktiv in Wikipedia mirarbeitet - vielleicht eher schon jemandem, der kommentarlos löscht... Es wäre also nett, die Löschungen nochmals zu hinterfragen - dort wo Du etwas nicht verstehst, erkläre ich's gern noch mal.

Gonzzzo 18:40, 18. Jul 2006 (CEST)


Habe diesen Diskussionsbeitrag gerade erst gesehen. Eines vorneweg: Ich habe hier niemandem "Stalinismus" vorgeworfen, sondern die Fixierung auf vermeintlich "objektive" Kriterien kritisiert. Diese ist in der Tat Hauptmerkmal des Stalinschen Nationsbegriffs, der spätestens seit Benedict Anderson als überholt gelten sollte. Für Details empfehle ich: Yuri Slezkine: The USSR as a Communal Appartment, or How a Socialist State Promoted Ethnic. Particularism, in: Slavic Review 2/1994, 414-452.
Zweitens: Die "Definition" habe ich gelöscht, weil sie Theoriefindung ist. Es waren keine Quellen angegeben, keine Einordnung, wer wann wo ein solche Begriffsbestimmung gebraucht haben soll. Mit den jetzt nachgetragenen Kriterien verhält es sich besser, da Quelle angegeben. Es fällt jedoch auf, dass es sich auch hier um lediglich vorläufige, im Entwurfsstadium verbliebene Bestimmungen handelt, die also nicht als völker- oder sonstwie rechtlich relevant angesehen werden können.
Drittens: Das maßgebliche Minderheitenschutzabkommen in Europa, nämlich das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten enthält überhaupt keinen Versuch einer Definition. Und das ist kein Zufall. Daher ist es nicht vertretbar, folgendes im Artikel stehen zu lassen:

„Eine Nationale Minderheit lässt sich durch

  • Objektive Merkmale und
  • Subjektive Merkmale

definieren.

Objektive Merkmale sind

Subjektives Merkmal (z.B. Jörgen Kühl et al.) ist das

  • Prinzip der Selbstidentifikation.“
Denn hier wird eine Objektivität und Einfachheit vorgegaukelt, die, wie gesagt, real nicht gegeben ist, wenn etwa das maßgebliche Abkommen in Europa sich jeglicher Definitionen enthält.--Johannes Rohr 16:00, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ergänzungen Bearbeiten

hab ich primär aus den einschlägigen rechtstexten, sowie aus den abschnitten in Minderheiten - dort vollkommen am thema vorbei - bitterlich fehlt jetzt der text zum Übereinkommen.. - gruß -- W!B: 09:18, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Definitition II Bearbeiten

was mir noch nicht gefällt, ist die einschränkung auf den Europarates

  1. ist nationale Minderheit ein ausschliesslich für europa gültiger Begriff
  2. oder ist er weltweit handhabbar, dann sollte wohl eine UNO-definition, soferne es die gibt, besser noch aber eine detailliertere analyse von andernorts üblichen kriterien angeführt werden

wobei beachtung darauf zu legen wäre, ob andere definitionen sich nicht nur auf den begriff ethnische M. oder gar nur minderheit im allgemeinen beziehen -- W!B: 20:11, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Jenische Bearbeiten

Ich habe die Behauptungen des Artikels einstweilen entfernt, dass in Deutschland der Verein der Jenischen e.V. [1] und in Oesttereich der Jenische Kulturverband Oesterreich [[2]] fuer die jeweiligen Jenischen eine Anerkennung als nationale Minderheit anstrebten, da diese Behauptungen durch die Webseiten dieser Verbaende nicht gedeckt sind. Wenn jemand belastbare Quellen dafuer anfuehren kann, ist gegen die Wiederherstellung der betreffenden Aussagen nichts einzuwenden. --Otfried Lieberknecht 11:42, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Nachdem Benutzer:Blumenkohl einen Quellenbeleg fuer Deutschland beigebracht hat [3], habe ich im Abschnitt zu Deutschland eine entsprechende Aussage wieder eingefuegt. --Otfried Lieberknecht 18:47, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Anerkannte/nichtanerkannte Minderheiten Bearbeiten

Im Artikel lese ich:

Bis zu ihrer Delegalisierung durch die Nationalsozialisten am 7. September 1939 war auch eine Polnische Minderheit in Deutschland anerkannt.
Nicht (oder im Fall der polnischen Minderheit heute nicht mehr) anerkannt als nationale Minderheiten sind demgegenüber die folgenden Gruppen, für die Interessensorganisationen eine solche Anerkennung fordern: Kurden[4], Türken[5], Polen [6] und Jenische[7].

Die beiden Sätze passen meines Erachtens hier nicht rein. Der erste Absatz, also die Begriffsdefinition, sagt: Als nationale Minderheit, in Österreich synonym auch Volksgruppe wird eine Minderheit bezeichnet, die unter die Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates fallen. Das Rahmenübereinkommen stammt von 1995, der Bezug zu den Polen 1939 haut also so nicht hin. Bezogen auf die Polen im heutigen Deutschland (sämtliche autochthonen Polen wurden ja mit dem Verlust der Ostgebiete auch von der Staatsangehörigkeit her Polen) möchte ich auf den Anerkennungspunkt Besitz langwährender, fester und fortdauernder Verbindungen mit diesem Staat verweisen. Dies gilt ebenso für Türken und Kurden. Langwährend, fest und fortdauernd ist zwar ein Gummikriterium, aber ich denke, es gibt in Politik wie im Bereich des Rechts Übereinstimmung darüber, dass darunter nur Volksgruppen gefasst werden, die dauerhaft separat auf dem Territorium bestanden haben, autochthone Volksgruppen. Der Unterschied zwischen autochthonen Volksgruppen und allochthonen Einwanderervolksgruppen ist vor allem der Assimilationswille. Einwanderer wollen Teil der Bevölkerung werden, in die sie einwandern. Rechtlich auf jeden Fall qualifizieren Kurden und Türken aktuell nicht als Nationale Minderheiten. Die Jenischen würden in der Tat wahrscheinlich qualifizieren. --::Slomox:: >< 16:08, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Zu zwei Korrekturen:

  • "als ... wird eine Minderheit innerhalb einer Bevölkerung bezeichnet"
  • "Ausländische Nationalitäten (Einwanderer) werden dagegen nicht als nationale Minderheiten anerkannt."

Was sollte nun das? Alle Minderheiten dieser Erde leben innerhalb/neben einer Mehrheitsbevölkerung. Geht wohl schlecht anders.

Angehörige "ausländischer Nationalitäten" sind so lange keine Angehörigen einer anerkannten Minderheit, wie sie nicht anerkannt sind, was natürlich nicht heißt, daß sie nicht einer nationalen Minderheit (so lautet das Lemma!) angehörten. Es gibt eben nationale Minderheiten, die anerkannt sind (Polen damals), und andere, die sind es nicht (Polen heute). Anerkennung/der Verlust der Anerkennung: Prozesse. Katalanen oder Basken sind selbstverständlich auch bereits vor ihrer Anerkennung in Gesamtspanien nationale Minderheiten gewesen. Ohne dies würde es logischerweise eine Anerkennung nie gegeben haben. Leider berücksichtigt die überarbeitungsbedüftige Einleitung diesen Gesichtspunkt nicht und versteigt sich stattdessen entgegen dem Anspruch des Lemmas zu einer formaljuristischen Festlegung.--Kiwiv 13:31, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Grundlage: Der Begriff bezeichnet – anders als Volksgruppe oder ethnische Minderheit – einen juristischen Status, der mit der Garantie bestimmter Rechte u.a. im Bereich des Bildungswesens und der Sprachförderung verbunden ist
der begriff „Nationale Minderheit“ ist ein formaljuristischer begriff, der rest steht in Minderheit - das sind auch die, die keinen rechlichen status haben - ausserdem solltet ihr von ethnische Minderheit wegkommen, nationale Minderheit sind auch die Gebärdensprache-sprechenden Gehörlosen (zumindest in Österreich): synonym auch Volksgruppe ist einfach falsch.. --W!B: 15:42, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Minderheiten in deutschsprachigen Ländern

Der Aussage "Bis zu ihrer Entrechtung am 7. September 1939 gab es im Deutschen Reich auch eine anerkannte polnische Minderheit. Heute gehören alle ehemals deutschen Gebiete, in denen eine polnische Minderheit ansässig war, zum Staatsgebiet der Republik Polen" kann insofern nicht zugestimmt werden, als es auch in den Zwanziger- und Dreißigerjahren eine große polnische Minderheit im Ruhrgebiet bzw. nördlich von Köln gegeben hat, die sogar ihren eigenen Sokol gepflegt haben. Daher gehören nicht alle Teile der polnischen Minderheit, die bis 1939 dieser Gruppe zugeordnet werden können, zum Staatsgebiet der Repubblik Polen. Sie etwa die "Denkschrift der Lausitzer Sorben zur volkstumspolitischen Lage im Dritten Reiche" (anonym; Verfasser wahrscheinlich Jan Skala) von 1936. (nicht signierter Beitrag von 88.75.82.237 (Diskussion) 14:18, 30. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Internationale Minderheit (Schweizer) vs. Nationale Minderheiten in der Schweiz Bearbeiten

Viele dieser nationalen Minderheiten in der Schweiz gehören einer großen Volksgruppe mit mehreren Millionen Einwohner an, dementsprechend betrachte ich die Schweizer eher als internationale Minderheit. Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass die Schweizer in Zukunft zu den bedrohten Völkern gehören werden, oder gar gänzlich durch Völkerwanderungen aussterben. Tja, aber so ist es nun mal, seit jeher sterben Kulturen aus - und neue entstehen. (nicht signierter Beitrag von 178.83.204.16 (Diskussion) 19:21, 11. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Verhältnis zu ethnischer Minderheit Bearbeiten

Der Artikel widerspricht sich an manchen Stellen selbst. Ist nationale Minderheit nun ein Untergriff, ein Obergriff oder etwas verschiedenes von einer ethnischen Minderheit (wie in Polen)?--Sinuhe20 (Diskussion) 12:18, 22. Jun. 2021 (CEST)Beantworten