Diskussion:Naim Audio

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von H005 in Abschnitt E. Villchur

E. Villchur Bearbeiten

Hallo,

bezüglich Deiner Änderung heute 14.33h im o.g. Artikel: Ich hatte auch über die Formulierung "Mitbegründer" nachgedacht, dann passt es m.E. aber nicht zur Zeitspanne bis 1967.

Quelle meint weiter unten: ... After selling AR in 1967, Villchur founded and funded a nonprofit laboratory, the Foundation for Hearing Aid Research ... Wenn er AR.inc verkauft, muss er auch Besitzer sein, oder? Sollen wir Mitbegründer und und Mitbesitzer schreiben? Freu mich über Rückmeldung (oder auch eine schöne Anpassung, wenn Du magst). Viele Grüße, --Wikisympathisant (Diskussion) 20:43, 12. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Ich habe die Frage mal von meiner Benutzerseite hierher verschoben, denn es geht ja um den Artikel und nicht um mich.
Der Begriff "Besitzer" ist bei Unternehmensanteilen m. E. unüblich, und das auch zu Recht, denn diese Anteile sind Eigentum; es ist nicht gesagt, dass man damit auch Besitzer ist, das heißt die Sachherrschaft ausübt. Das macht eher ein Geschäftsführer - aber besser ist es, das Wort "Besitz" hier ganz zu vermeiden", es passt nicht so recht zu Unternehmen. Just my 2 cents, man darf das gerne anders sehen.
Gegen "Mitgründer und -eigentümer" habe ich nichts einzuwenden. -- H005 (Diskussion) 13:13, 13. Sep. 2022 (CEST)Beantworten