Diskussion:Mort pour la France

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Perrak in Abschnitt Unlogisch

Unlogisch Bearbeiten

"Das französische Urheberrecht verlängert [...] um 30 Jahre zusätzlich zu den normalen Schutzfristen [...]

Die normalen Schutzfristen [...] betragen:

  • 94 Jahre und 272 Tage für Werke, die vor dem 1. Januar 1921 veröffentlicht wurden;
  • [...]

Die Werke der ersten Urheber, die dem Status Mort pour la France unterliegen und im Jahr 1914 starben, gelangten mit 1. Oktober 2009 in die domaine public."


Wenn dieser Status tatsächlich 30 zusätzliche Jahre Schutzes gewährt, so kann der Beispielfall erst 2039 gemeinfrei werden. Oder in der Liste sind nicht die normalen Schutzfristen, sondern bereits die verlängerten aufgeführt. --91.184.182.225 19:26, 15. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Es sind offensichtlich die verlängerten, siehe auch den Artikel in der fr-WP. ich habe das umseitig mal geändert und zusätzlich die längeren Fristen für ältere Werke erläutert. -- Perrak (Disk) 20:16, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten