Diskussion:Mindestanforderungen (deutsche Finanzmarktaufsicht)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2001:A61:25CE:6201:983F:90F:4401:8B4A in Abschnitt Veraltet, Novellierung MaRisk 2021 fehlt

Lemma?

Bearbeiten

Der Begriff der Finanzmarktaufsicht ist in Deutschland wenig gebräuchlich, da die BaFin sich selbst als Finanzdienstleistungsaufsicht bezeichnet. Wäre deshalb ein Lemma Mindestanforderungen (BaFin) als Übersichtsartikel über alle bestehenden und früheren Mindestanforderungen nicht sinnvoller? Der bereits bestehende Artikel Mindestanforderungen (Bankenaufsicht) (aktuell mit Löschantrag) könnte hierin aufgehen. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 10:15, 19. Dez. 2012 (CET)Beantworten

+1. Sehe ich genauso. Evtl. (wegen unserer österreichischen und schweizer Kollegen) wäre das auch ohne Zusatz BaFin überlegenswert, dann jeweils mit Abschnitten zu den länderspezifischen Regelungen (die es sicher gibt, mir aber nicht bekannt sind). Gruß,
Die Mindestanforderungen sind eine nationale Besonderheit in Deutschland, in A und CH werden andere Formen für die Regulierung verwendet. Selbst wenn dort irgendwann mal der Begriff "Mindestanforderung" verwendet werden sollte, würde dies nicht in einen Artikel gehören, der die deutsche Aufsichtspraxis beschreibt. Notfalls kann der Artikel aber auch dann noch einmal umbenannt werden. Mangels Glaskugel würde ich aber mit Mindestanforderungen (BaFin) starten wollen. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 15:12, 19. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Veraltet, Novellierung MaRisk 2021 fehlt

Bearbeiten

Hinweise zur Novellierung MaRisk 2021 fehlen 2001:A61:25CE:6201:983F:90F:4401:8B4A 21:00, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten