Diskussion:Minderung der Erwerbsfähigkeit

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 88.65.133.211 in Abschnitt MdE bewertung

MdE bewertung Bearbeiten

Die MdE Bewertung wird zwar allgemein an die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VGMG) angelehnt, diese sind aber für die Ges. Unfallversicherung nicht bindend. So sind in der MdE Bildung der ges. Unfallversicherung auch 5% Schritte möglich, trotz des §56 Abs 1 SGB VII. Es fehlen daher Hinweise, nach welchen Kriterien die MdE Werte festgelegt werden. Die gängigen Literaturstellen übernehmen in der Regel die VGMG, beziehungsweise die früher gültigen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz". (nicht signierter Beitrag von 88.65.133.211 (Diskussion) 13:15, 6. Dez. 2010 (CET)) Beantworten