Diskussion:Mengelberg

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Eynre

Berechtigt an an Wappen sind nur der Stifter und seine männlichen Nachfahren. Ohne Angabe des Stifters ist das Wappen wertlos. Die Herkunf und die Verwandschaft wird quellenlos unterstellt. da sind verdammt viele Niederländer unter den Rheinländern. Hier fehlen entsprechende Nachweise. Bitte keine eigenen Forschungsergebnisse einstellen. --Eynre 13:20, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten