Diskussion:Max von Schlägel

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Lorenz Ernst in Abschnitt Adelspädikat mit welchem Recht?

Adelspädikat mit welchem Recht? Bearbeiten

Aus dem Artikel lese ich, dass der Vater bürgerlich war, und nur der Großvater den nur persönlichen Adelsstand erhielt. Der Onkel erhielt den erblichen Adelsstand, der war aber nicht ohne Weiteres für den Neffen gültig. Mit welchem Recht führte er also das Adelspädikat? Grüße, --LEODAVID 21:20, 28. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Hier im BTB (1879) „wegen eventueller Transmission des Adels“ vorbehaltlich noch genannt; hier im GGT (1907) bereits nicht mehr erwähnt - da hat sich wohl kein Nachweis des Adels führen lassen? --Lorenz Ernst (Diskussion) 06:09, 30. Mai 2023 (CEST)Beantworten