Diskussion:Max Cappabianca

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Jordi in Abschnitt Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit Bearbeiten

Die Angabe, Pater Max sei Deutscher, steht von Beginn an im Artikel. Ich sehe aber keine Belege, die sich dazu äußern, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat und ggf. sogar seine italienische abgegeben hat (Ersteres ist denkbar, aber nicht zwingend, das Zweite eher unwahrscheinlich). Er ist also vermutlich Deutschitaliener oder vielleicht sogar nur Italiener. Der eingedeutschte Vorname spricht eher für eine Einbürgerung, da aber auch nicht klar wird, ob und welcher Vorname ein Ordensname ist, den er erst mit dem Eintritt bei den Dominikanern angenommen hat, kann man das als Hinweis auch nicht verlässlich auswerten. Die Tagespost schrieb 2011, er sei ein "aus Frankfurt stammender Dominikanerpater und seit 2009 Mitarbeiter der vatikanischen Ostkirchen-Kongregation".[1] Solange sich das nicht aufklären lässt, würde ich die Charakterisierung "deutscher" in der Einleitung und in den Kategorien daher lieber weglassen.--Jordi (Diskussion) 21:28, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Den ital. Geburtsnamen habe ich jetzt gefunden (Massimiliano), zur Staatsangehörigkeit aber noch keine plausiblen Hinweise, entsprechend geändert.--Jordi (Diskussion) 22:18, 7. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Nachtrag(2): Dass er gebürtiger Italiener ist, lässt sich jetzt auch explizit belegen (Profil als Mitglied des Redaktionsteams einer frz. Zeitschrift beim Weltjugendtag 1997 in Paris). Das war allerdings wegen des Lebenslaufs ohnehin klar und sagt leider weiter nicht viel aus, auch wenn es wiederum dafür spricht, dass er seine ital. Staatsangehörigkeit auch später nicht abgegeben hat, was aber ebenfalls bereits ohne diesen Beleg die wahrscheinlichste Möglichkeit ist.--Jordi (Diskussion) 10:37, 8. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Er scheint beide Staatsbürgerschaften zu haben: https://www.facebook.com/patermaxop/posts/pfbid0L8dfA8hCwsfXpGJ9r7kyxTsHC6nYSYiMPb3Sp2tcJLZKLT11x2hnuV2K4njBg6gol. Altſprachenfreund; 13:39, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Yep, danke, das ist eine eindeutige Selbstauskunft und als Beleg von daher gut verwertbar. Es entspricht auch der von Anfang an ohnehin wahrscheinlichsten Variante: geboren als Italiener in Dtschl.; als dann europäische Doppelstaatsangehörigkeiten möglich wurden (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StAG), Annahme der dt. Staatsangehörigkeit, ohne die ital. aufzugeben. Im ersten Moment etwas seltsam scheint zwar das von C. angegebene Jahr der Eindeutschung (2006), da die Ausnahme im heutigen § 25 Abs. 1 Satz 2 StAG für den Antragserwerb einer Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erst zum 1. August 2007 wirksam wurde, aber dafür gibt es sicherlich auch irgendeine Erklärung. Kann man daher schonmal anpassen.--Jordi (Diskussion) 14:17, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Das mit dem 1. August 2007 war ein Denkfehler von mir, da geht es ja um den umgekehrten Fall (Deutscher wird Italiener, verliert deswegen aber nicht mehr seine dt. Staatsangehörigkeit). Dass EU-Ausländer ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr abgeben müssen, wenn sie sich in D einbürgern lassen, geht dagegen schon seit 1999 und ist seit 2004 auch unabhängig von der Gesetzgebung des Herkunftsstaates rechtssicher.[2] Damit ist das Einbürgerungsjahr 2006 auch nicht mehr unplausibel.--Jordi (Diskussion) 22:22, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten