Diskussion:Manslaughter (Vereinigte Staaten)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Tatbestand

Tatbestand

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Artikeltext: „Manslaughter ist ein Straftatbestand, der rechtswidrige Tötungsdelikte unterhalb des Tatbestandes „Murder“ umfasst. Er stammt aus dem Common Law, wo er ab dem 15. Jahrhundert auftritt. Eine eigenständige Definition erweist sich als schwierig, da der Begriff praktisch alle Tötungsdelikte unterhalb von „Murder“ umfasst. Die Untergliederung erfolgt in die beiden Hauptgruppen Intentional Manslaughter („beabsichtigte Körperverletzung“, im deutschen Strafrecht etwa vergleichbar mit Körperverletzung) und Involuntary Manslaughter („unbeabsichtigte Körperverletzung“, im deutschen Strafrecht etwa vergleichbar mit Fahrlässiger Körperverletzung). Diese Untergliederung besteht seit dem 18. Jahrhundert. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die eigenständige Unterfälle von Manslaughter bilden.“

Wieso kann ein Tötungsdelikt im deutschen Strafrecht einer Körperverletzung entsprechen? M. E. geht es um Totschlag bzw. fahrlässige Tötung. --Malabon (Diskussion) 21:28, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Sorry, mein Fehler. erledigtErledigt. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 11:53, 5. Feb. 2017 (CET)Beantworten