Diskussion:Mann von Kreepen

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Bullenwächter in Abschnitt Persönlichkeitsrechte
Der Artikel „Mann von Kreepen“ wurde im Dezember 2012 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 14.01.2013; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

--AxelHH (Diskussion) 00:15, 26. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Persönlichkeitsrechte Bearbeiten

Gelten für Personen, die in Mooren oder in Gletscherspalten zu Tode gekommen sind, eigentlich keine Persönlichkeitsrechte? Oder verjähren diese nach gewisser Zeit? Wenn man diese Leichen für wissenschaftliche(?) Zwecke fotografiert, ist das eine Sache, aber diese Bilder auch noch in einer Enzyklopädie zu veröffentlichen, dazu gehört schon was. Nicht einmal das Gesicht wurde verdeckt. WER entscheidet das eigentlich so leichtfertig, dass es ok ist, diese Leichenbilder hier auszustellen? Derjenige sollte mal darüber nachdenken, ob er selbst in so einem Zustand der Nachwelt überliefert werden will. --92.231.179.206 22:27, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Leider können hier Persönlichkeitsrechte wohl kaum noch geltend gemacht werden. --Pelz (Diskussion) 22:33, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Tote haben keine Persönlichkeitsrechte. Deren Urheberrechte (sofern es darum gehen könnte und in deren Genuß die Erben dann kommen) erlöschen mit Ablauf des 70. Kalenderjahres nach Todeseintritt.
Viele Grüße!
Friedrich Hoffmann (Diskussion) 22:41, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Museen in Deutschland stellen die sogar noch aus , wie der Rote Franz, wie ich mal gehört in UK nicht mehr. --AxelHH (Diskussion) 22:42, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Da muss ich mir das LOL aber stark verkneifen. Es geht gar nicht um das Geltendmachen von Rechten und um Urheberrechte geht es schon gar nicht. Es geht darum, dass hier tote Menschen zur Schau gestellt werden, ohne dass sie irgendeine Einwilligung dazu gegeben haben. Man meint hier offensichtlich, nur weil es "alte" Leichen sind, wäre das schon ok. Hat es vielleicht einen Grund, warum Leichen in der Zeitung nicht mit Gesicht abgebildet werden? Vielleicht geht es auch um den Respekt vor Menschen. Aber es geht ja um Moorleichen und Ötzis, DANN kann man das ja machen. WER definiert die Grenze, wo es offensichtlich noch ok ist und ab wann es nicht mehr ok ist? Ich weiß, dass solche Leichen auch ausgestellt sind. Habe das selbst ansehen müssen in einem Museum bei Schloss Gottorf. Und erst kürzlich musste ich solche Fotos auch in einer Vorlesung über Isotopenchemie ansehen, weil der Prof. meinte, es passt so schön zum Thema. Also, ihr würdet sowas ok finden, wenn man euch oder eure Verwandten so öffentlich ausstellen würde? Es ist ok, weil es andere auch machen? Gibt es nicht ein Gesetz zur Totenruhe?--92.231.179.206 23:09, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Persönlichkeitsrechte bestimmt der Gesetzgeber. Gesetze sind Mindeststandards, die Pietät der Lebenden kann weiter gehen (siehe AxelHH). Hier sieht man, wo diese Grenzen auch liegen können bzw. noch nicht liegen müssen! Ziemlich verkommen, Urheberrechte reflexartig mit Geltendmacherei in Verbindung zu bringen. Aber Sie habens da besser als ich, der mir da eher die Tränen verkneift.
Viele Grüße!
Friedrich Hoffmann (Diskussion) 23:20, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die Diskussionsseite zum Mann von Kreepen sollte der Verbesserung des Artikels dienen, diese Diskussion, falls sie ernst gemeint ist, sollte woanders stattfinden. --AxelHH (Diskussion) 23:39, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Warum werfen Sie mir Verkommenheit vor? Über Urheberrechte haben Sie geschrieben, über das Geltendmachen der Benutzer Pelz. Ich schrieb, dass es weder um das eine noch um das andere geht. Reflexartig haben Sie kommentiert. @AxelHH Natürlich ist diese Diskussion ernst gemeint. Denn ich halte diese Bilder in den Artikeln für unangemessen, da sie die Würde der Verstorbenen verletzen. Eine Entfernung der Bilder würde den Artikel in der Tat verbessern. Daher erneut die Frage: WER entscheidet über solche Bilder? --92.231.179.206 23:49, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Siehe Postmortales Persönlichkeitsrecht und auch Ötzi. Damit ist die Diskussion hier für mich beendet.--AxelHH (Diskussion) 00:12, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Diese Seite ist nicht der richtige Ort für allgemeine Diskussionen über Persönlichkeitsrechte verstorbener oder die allgemeine Regularien welche Art Bilder in der Wikipedia zur Bebilderung von Artikeln angemessen sind oder welche nicht. Darüber, welche Art Bilder in Artikeln veröffentlicht werden, entscheidet die Gemeinschaft der Wikipedia-Benutzer. Ich habe mich entschieden die Bilder einzustellen, da sie für den Artikel relevant sind und zum besseren Verständnis dieses verloren gegangenen Fundes und seiner Begleitumstände beitragen. --Bullenwächter (Diskussion) 11:28, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten