Meine Erfahrung besagt das selbst bei scheinbar eindeutigen Informationen (Währungen, Länder, etc.) Daten unterschiedlich verwaltet und gepflegt werden. Länder haben z.B. 2-oder 3-stellige Codes. Dazu kommt Mehrsprachigkeit und Schreibweise z.B. Cote d'Ivoire. Es gibt Systeme die mögen das Hochkomma im Namen gar nicht. Bei anderen ist es zwingend erforderlich.

Usw. usw. Ich persönlich finde den Begriff Mandantenfähigkeit sehr unscharf und es müssig eine abschließende Definition zu finden die wirklich prägnant ist.


Bevor ich direkte Änderungen vornehme, möchte ich das Thema hier diskutieren und hoffe auf rege Teilnahme.

Ich meine, "mandantenfähigkeit" ist keine ja/nein Eigenschaft eines Systems, sondern stellt eine Liste von Attributen dar, von denen ich einen ersten Entwurf hier zur Diskussion stelle:

1. es handelt sich um ein einziges Software-System ohne mandantenspezifische Anpassungen

1.1 die Ein- und Ausgangsschnittstellen sind für alle Mandanten identisch (auch wenn nicht alle Schnittstellen von allen Mandanten genutzt werden). Dies

1.2 die Datenbankstruktur ist für alle Mandanten gleich (auch wenn nicht alle Mandanten alle Tabellen/Felder nutzen)

2. dem System liegt eine Datenbank zugrunde [dieser Punkt schliesst SW wie z.B. MS-Word aus)

2.1 es gibt mandantenübergreifende Daten, die zentral gepflegt werden können (z.B. Bankleitzahlen, Länder, Währungen, usw.). Dies ist ein wesentlicher Punkt, der über den Umfang der mandantenfähigkeit entscheidet.

Ich mache keine Einschränkungen in Bezug auf die Verteilung von SW und DB auf beliebige Systeme.



Ich halte das Beispiel:

Das Oracle basierende MD Premium ERP– Programm von .... Landessprache ein Programm genutzt und auf die benötigten Daten zugegriffen werden kann.

für reine Reklame und werde es entfernen. Ausserdem geht es eher um Benutzerdaten als um Mandantenfähigkeit.

84.159.205.128


Ich halte die Einschränkung, daß Kopien des Systems auf verschiedenen Servern keine Mandantenfähigkeit begründen, für zu streng. Die Eigenschaft der Mandantenfähigkeit macht sich nicht zuvorderst an Hardware-Gesichtspunkten fest. Wenn verschiedene Server den gleichen Softwarestand aufweisen, und wenn die Releaseführung, das Setup sowie bestimmte Stammdaten über entsprechende Verteilmechanismen zentral geführt werden, kann auch ein über mehrere Server und Datenbankinstanzen verteiltes System das Attribut 'Mandantenfähigkeit' zugesprochen bekommen.

Die lizenzrechtliche und urheberrechtliche Dimension der Mandantenfähigkeit besagt, daß die Lizenz es erlaubt, die Software für mehrere Kunden zu benutzen. Dies ist in Zeiten des Grid Computing ein Aspekt, der unter Kostengesichtspunkten eine oft höhere Bedeutung hat als die Frage, auf wieviele Server ein System verteilt ist.


Kleine Bitte eines Außenstehenden: vielleicht solltet ihr das englische Wort "tenant" noch irgendwo mit in den Artikel aufnehmen, da in der Informatik ja doch viel englisch gesprochen wird und ich persönlich es immer von Vorteil finde, zu einem Begriff wenigstens einmal den englischen Fachterminus gehört zu haben. Man könnte beispielsweise schreiben "...die auf demselben Server oder demselben Software-System mehrere Mandanten (engl.: tenants)..." oder auch "Der Mandant (engl: tenant) ist die oberste Ordnungsinstanz in dem IT-System..."