Diskussion:Mahut

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 1.46.38.24 in Abschnitt Arbeitsunfälle

Besitzer - Eigentümer? Bearbeiten

Der Führer eines Elefanten ist immer auch der Besitzer (synonymer Begriff), nicht nur "oftmals" - wie sollte er denn den Elefanten sonst führen können ? Er ist nicht Besitzer, weil er etwa auf dem Elefanten sitzt- sondern Besitzer ist immer derjenige, der eine Sache (kann im jeweiligen Zusammenhang wie etwa hier auch ein Tier sein) gerade benutzt. Auf die Rechtmäßigkeit kommt es hierbei nicht an.

Im Zusammenhang des Artikels ist offenbar "Eigentümer" gemeint - das ist allerdings etwas ganz Anderes als "Besitzer".


§ 854 BGB Erwerb des Besitzes

(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.


Eigentum siehe §§ 903-924 BGB

(nicht signierter Beitrag von MBech10519 (Diskussion | Beiträge) )

Elefantentreiber Bearbeiten

Bei LEO wird das englische mahout mit „Elefantentreiber“ übersetzt. Als Führer- und Hirtenbezeichnung für Elefanten klang mir das auch recht geläufig, der Link ist allerdings rot. Ein Redirect auf Mahut wäre nicht dasselbe, aber eine eingetragene deutsche Entsprechung wäre schon hilfreich. -- Gohnarch 10:43, 14. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Arbeitsunfälle Bearbeiten

Elefanten drehen manchmal durch und dann ist auch der Mahut nicht mehr sicher.

5.4.2014: Meldung aus Thailand (Wochenblitz online): Elefant nach Mahut-Tötung erschossen

Michael Palomino, Thailand --1.46.38.24 13:10, 5. Apr. 2014 (CEST)Beantworten