Der Titel ist ein Beispiel für die Probleme, die man als Jurist hat, wenn ein etwas altertümlicher gesetzlicher Sprachgebrauch dazu führt, dass ein Artikel zwar korrekte (nämlich gesetzliche) Bezeichnungen gebraucht, aber nicht gefunden wird, weil DANACH kaum jemand suchen wird. Allgemeiner Sprachgebrauch ist heute M-A-kler, nicht mehr Mäkler. Aber so steht's halt trotz Schuldrechtsreform noch im BGB. Lösung? Redirect?

StephanK 21:41, 7. Mär 2004 (CET)

Vielleicht ist es aber auch ein Druckfehler. Ich habe mal beim Gesetzgeber nachgefragt. Es gibt Anhaltspunkte, dass die Überschrift bei Titel 10 nach dem Gesetz zur Reform des Schuldrechts "Maklerrecht" heißen sollte. --wau 12:05, 11. Mär 2004 (CET)
Ob Maklervertrag oder Mäklervertrag richtig ist, sollten die Experten klären (Verweis dann vom anderen Stichwort per Redirect). Wichtiger ist aber, dass im Artikel nicht klar gesagt ist, was denn nun ein Makler/Mäklervertrag eigentlich ist. Was das Zitat angeht: Wikipedia ist keine Sammlung von Gesetzestexten und wendet sich auch nicht an Volljuristen. Kann allerdings dableiben, wenn da mal ein bisschen mehr Text hinkommt. --mmr 21:47, 7. Mär 2004 (CET)
Nachtrag des Ergebnisses meiner Anfrage: Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts ist im Bundestag in 2. und 3. Lesung in der Fassung des Beschlusses des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 14/7052) (siehe Anlage, Seite 129, und Art 1 Abs. 2, Seite 73) verabschiedet worden. Sowohl dort als auch im ursprünglichen Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 14/6040) (siehe Seite 58) lautet die Titelüberschrift vor § 652 "Titel 10 Maklervertrag". Bei der Ausfertigung im Bundesgesetzblatt heißt es hingegen "Titel 10 Mäklervertrag". Auf meine Anfrage beim Bundesministerium der Justiz im letzten Jahr, ob ein Fehler bei der Verkündung im Bundesgesetzblatt vorliege, hat mich ein Referent aus dem Bundesministerium der Justiz angerufen und erklärt, man habe sich entschlossen, entgegen dem Gesetzesbeschluss des Bundestags die Titelüberschrift in der Fassung "Mäklervertrag" auszufertigen, weil in den folgenden Paragrafen eine Umstellung auf "Makler" nicht vorgenommen worden sei und man eine unterschiedliche Schreibweise zwischen der Überschrift und den folgenden Paragrafen vermeiden wollte. --wau > 11:27, 9. Sep 2005 (CEST)

Mäkler oder Makler?

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Mäkler ist das Prinzip und der gesetzliche Begriff, muss also erhalten bleiben. Makler ist der Berufsstand oder ein Mitglied des Berufsstandes. So würde ich differenzieren. Mäkler kommt (u. a.) von 'maak claer' (in einigen Gegenden), oder 'meckern' (in anderen Gegenden). Der Maklereinsatz hatte also unterschiedliche Schwerpunkte. Zur Sprache: wir können nicht erfolgreich kommunizieren, wenn wir die Wortbedeutung und -einordnung nicht verstehen. --Monika Chinwuba 21:50, 7. Mär 2004 (CET)

Mehr Text

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nur die Ruhe, kommt noch rein. Bestimmt. --Monika Chinwuba 21:52, 7. Mär 2004 (CET)

O.K., danke für die prompte Antwort. Wie wäre es gleich mit zwei einleitenden Sätzen als Anfang? :-) A la Unter einem Mäklervertrag versteht man im gesetzlichen Sprachgebrauch dies uns das. Er zeichnet sich durch dieses und jenes aus/ ist ein Spezialfall von XY, enthält immer (oder meist/oft) folgende Bestimmungen etc. etc. Freundlichen Gruss --mmr

Nicht einfach so....

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Seit über 100 Jahren haben die Juristen sich nicht getraut, eindeutige Aussagen zu treffen. Unter Rechtsexperten gilt der Mäklervertrag als einfältig und inhaltslos. Tatsächlich hat JEDES Wort im sprachlichen System des Mäklervertrag enormen Bedeutungsgehalt. Man muss die Systemtheorie anwenden, um das vernünftig darzustellen (ich habe mal 400 Seiten dafür gebraucht - war allerdings in den 80er Jahren). Es ist bereits nicht eindeutig, wer ein WER ist und welche Funktionen dieser WER erfüllt. Leider ist das Wort zu kurz, um als Artikel 'drin' zu bleiben. usw. usw. --Monika Chinwuba 22:12, 7. Mär 2004 (CET)

leider bekomme ich trotz größter Bemühungen die nächsten Absätze nicht rein. Öffne ich die Rubrik "Meine Beiträge" ist aber zumindest ein Absatz sichtbar, auch in den Unterschieden. Liegt das an meinem Computer oder am Traffic? --Monika Chinwuba 22:20, 9. Mär 2004 (CET)

Verwirrungsversuch bei mir gescheitert

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Die jetzige Version von Unbekannt Nr. 172.184.20.243 ist Quatsch. Es handelt sich nicht um einen Auftrag sondern um eine Bestellung Der Mäklervertrag ist ein Angebot Es handelt sich nicht um ein Entgelt sondern eine Vergütung Der Mäklervertrag kennt keinen Erfolg sondern die Leistungsfreiheit Der Mäkler vermittelt keine "Objekte", sondern Verträge ÜBER Grundstücke.... sowie DEN Erwerb von Kapitalanlagen Es gibt keine (nachträglichen) Genehmigungen nach der MaBV , sondern eine (für die Tätigkeit voraus zu setzende) Erlaubnis nach § 34 c GewO --Monika Chinwuba 21:14, 11. Mär 2004 (CET)

Neue Verwirrung?

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Ich bitte um Nachsicht, aber ich kann mich nur schwer dazu verstehen, in dem Mäklervertrag ein "generalisierendes Konzept ... vertraglichen Verhaltens" zu sehen: er ware dann auch Teil des allgemeinen, nicht des besonderen Schuldrechts.

Ich verstehe natürlich, sehr geehrte Frau Chinwuba, daß Sie hier grundlegendes und möglicherweise neues zum Mäklervertrag präsentieren wollen. Auf das Ergebnis einer umfänglichen Analyse dieses Rechtsverhältnisses bin ich auch sehr gespannt. Solange dieses Resultat aber nur "etappenweise" durch einzelne Absätze präsentiert wird, ist der von Ihnen erstrebte Kontext logischerweise unverständlich, was im vorliegenden Fall, so will mir scheinen, dazu führt, daß einzelne Aussagen sogar den Verdacht der Unrichtigkeit erwecken. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Sie das gesamte Konzept zunächst auf Ihrer Benutzerseite entwickelten und erst in seiner Umfänglichkeit und Komplexität in die Artikel integrierten?

Keinesfalls möchte ich Ihre Arbeit abwerten oder Ihnen Vorschriften machen. Ich besorge lediglich, daß Mißverständnisse, die durch die Entstehungsgeschichte des Artikels bedingt sind, der gesamten Arbeit abträglich sein könnten.

Ihr Stechlin 12:17, 13. Mär 2004 (CET)

Ich kann den vorstehenden Ausführungen nur zustimmen. Der entsprechende Absatz mag vielleicht auf tiefgehenden Überlegungen beruhen. In der Kürze der Darstellung wird aber deren Sinn nicht erkennbar. Es sollte nicht vergessen werden, was Wikipedia ist: eine Enzyklopädie. Sie richtet sich nicht in erster Linie an Juristen, schon gar nicht an Spezialisten im Maklerrecht oder Maklerwesen. Der normale Leser erwartet dem Laien verständliche Information zu den Grundbegriffen des Maklervertrags. (In der Praxis benutzt niemand den veralteten Ausdruck Mäklervertrag.) In dieser Hinsicht bedarf der Artikel auch noch weiterer Ergänzung. Dabei sollte im Wesentlichen vom gängigen Verständnis des Maklerrechts ausgegangen werden. Auch wenn in Wikipedia durchaus Platz ist, sich mit dem geltenden Recht oder der gängigen Rechtsprechung kritisch auseinanderzusetzen, so sollten doch nicht die Gewichte verschoben werden und Privatmeinungen in den Vordergrund gerückt werden, zumal dann, wenn sie nicht in offener Auseinandersetzung verständlich dargebracht werden, sondern sich in unverständlichen kryptischen Andeutungen erschöpfen. Als Beispiel, wie verschiedene Meinungen dargestellt werden können, verweise ich auf den Artikel Makler, Abschnitt Kritik, in der Fassung von Andrsvoss. Da der letzte Absatz in der gegenwärtigen Form meiner Meinung nach nicht dem Anspruch von Wikipedia genügt, habe ich ihn gelöscht. --wau 01:38, 14. Mär 2004 (CET)