Diskussion:Ludwig von Hofmann

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Goesseln in Abschnitt PDD

Arkadien Bearbeiten

ich kann mit dem Ausdruck "Zeit seines Lebens sollte die Rezeption der Antike und seine Vorstellung von einem Arkadien sein Werk entscheidend beeinflussen." wenig anfangen, da ich nirgends eine in diesem Zusammenhang schlüssige Erläuterung von "Arkadien" finden kann Scherenschleifer 15:24, 21. Dez 2005 (CET)

Hm, bereits der zweite Absatz des verlinkten Arkadien ist, was gemeint ist. Arkadien = "irgendwie antikisch Italien" ist als – zugegeben etwas diffuser Ausdruck – im Deutschen spätestens seit Goethes "Auch ich in Arkadien" (Motte der Italienischen Reise) eigentlich recht geläufig. Es stimmt aber, dass der Wikipedia-Artikel Arkadien da etwas herumeiert. --AndreasPraefcke ¿! 15:37, 21. Dez 2005 (CET)

Aus dem Artikeltext hierher verschoben: Bearbeiten

Die obige Darstellung ist falsch.

Richtig ist, was hier auszugsweise aus dem rechtskräftigen Urteil des Landgericht Dresden, [AZ. 5 O 5238/04] vom 27. Sept. 2005 zitiert wird:

"I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Es wird festgestellt, dass der Klägerin [das ist: Stiftung Weimar Klassik und Kunstsammlungen] keine Urheberrechte und urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Werken des "künstlerischen Nachlasses Ludwig von Hofmanns" zustehen." Es folgt eine umfangreiche Begründung des Urtels.

Der Nachlass ist also unverändert Eigentum der Erben. Er umfasst etwa 1600 Exponate, von denen einige derzeit in der Darmstädter Ausstellung "Ludwig von Hofmann - Arkadische Utopien in der Moderne" (Ausstellungsgebäude Mathildenhöhe - 18. Dezember 2005 – 19. März 2006) gezeigt werden. In den vergangenen Jahren hat es die Ludwig-von-Hofnamm-Gesellschaft e. V. - unter Einsatz beträchtlicher Mittel - unternommen, den Nachlass nach modernen Gesichtspunkten zu archivieren. Er steht seither für wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung. Doktoranten, Diplomanten und andere Kunstinteressierte machen davon regen Gebrauch. Übrigens: Die Erben sind dahingehend überein gekommen, dass der Nachlass weder in Teile noch als Ganzes veräußert werden darf. Aus der Sammlung Hüssys hingegen werden Arbeiten bei eBay angeboten. Der Leser mag sich ein Urteil bilden.

Ephraim Rosenstein

(hierher verschoben von --AndreasPraefcke ¿! 10:17, 23. Jan 2006 (CET))

PDD Bearbeiten

Reproduktionen der Werke sind seit 1.1.2016 gemeinfrei (PD). Ob die Fotografen und Abscanner weitere Rechte machen können, ist eine andere Frage. --Goesseln (Diskussion) 23:29, 3. Feb. 2020 (CET)Beantworten