Diskussion:Ludwig II. (Württemberg)

Hallo! Ich bin derjenige, der den Inhalt zu Ludwig II. hier herein kopiert hat. Der Inhaber der Urheberrechte der Lizenzierung war für mich leider nicht zu bestimmen und so konnte ich auch keine Genehmigung einholen. Der Inhalt stammt nämlich aus Paul Friedrich Stälin's "Geschichte Württembergs", das vermutlich Anfang des 20. Jhd. verfasst wurde und heute gar nicht mehr zu haben ist. Ich dachte lieber steht diese Textpassagen als gar keine (finde ich noch schlechter). Selbst den Inhalt zu formulieren bringt bei diesen kurzen und prägnanten Sätze auch gar nichts (würde dann nur die Wörter und Sätze tauschen). Daher meine Frage: Wir kann nun dieser Inhalt zu Ludwig II. ins Lexikon kommen? 1. Durch Angabe der Originalquelle (Zitat)? 2. Den kurzen Inhalt mit eigenen Worten wieder geben?! 3. Wir verzichten auf den Inhalt und haben lieber gar nichts im Lexikon?!

da Stälin 1909 gestorben ist, ist der Text gemeinfrei, kann also in jeder Form verwendet werden. 'ne Quellenangabe wäre nicht schlecht, weil so alte Texte evtl. nicht mehr wirklich dem Stand der Forschung entsprechen könnten. Allgemein: Bei neueren Werken würde ich "mit eigenen Worten wiedergeben" Vorschlagen, da kein Text immer noch besser ist, als einer der geltenedes deutsches Recht verletzt. -- southpark 13:44, 6. Sep 2004 (CEST)

Verfasser ist Stälin, Paul Friedrich v. (1840-1909)" laut Elwe 09:44, 8. Sep 2004 (CEST), daher urheberrechtsfrei. Ich habs wieder eingestellt--Lou Gruber 19:34, 17. Sep 2004 (CEST)