Diskussion:Lommersdorf

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von HOPflaume in Abschnitt Selbstständigkeit

Gericht Bearbeiten

Das weder in google noch in den Heimatjahrbüchern des Kreises Ahrweiler (Lommersdorf liegt übrigens im Kreis Euskirchen) etwas zu dem Lommersdorfer Gericht zu finden ist, kann doch wohl mitnichten für die Fehlbarkeit dieser Aussage herangezogen werden. Lommersdorfer war der zentrale Ort im Herzogtum, zudem einer der größten und durch das Bergwerk finanziell bedeutsam. Auch ist er nachweislich bereits mit einer sehr alten Pfarrei gesegnet. Das Gericht bestand mindestens bereits im 16. Jahrhundert. Das Protokollbuch desselben für die Zeit von 1535 bis 1777 ist nicht nur literarisch belegt und teilweise ausgewertet. Etwas weniger Internethörigkeit wäre mitunter wünschenswert. Es grüsst --HOPflaume 09:18, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Das pauschale Zurücksetzen aller meiner Änderungen verwundert mich. Das war nicht nur der Sachverhalt mit dem „Haupt- und Gerichtsort“. Und ich habe bei meinen Änderungen keineswegs von einer „Google-Recherche“ gesprochen sondern von Google Books, d.h. ich habe in den dort vorhandenen Büchern versucht eine Bestätigung zu finden. Es gibt reichlich Infos zu Arenberg. Auf die Heimatbücher komme ich noch zurück.
Nun steht auch wieder der dubiose Burggraf (verlinkt auf Graf) von Köln (verlinkt auf die Stadt Köln) im Artikel, so dass der werte Leser den Eindruck gewinnen könnte, dass es einmal eine Grafschaft Köln gegeben habe. So etwas erweckt bei mir den Eindruck, dass derjenige, der das vor drei Jahren geschrieben hat, von bestimmten Begrifflichkeiten so gut wie keine Ahnung hat. „Köln“ im Zusammenhang mit einem Burggrafen kann nur Kurköln sein und nicht die Stadt, und Burggraf ist einfach nur ein Beamtentitel, wenn auch der höchste Eiflia illustrata... Seite 190 und folgende. Aber was solls, lassen wir halt die Fehlinformation weiter im Artikel, ist ja in den letzten drei Jahren auch keinem aufgefallen.
„Haupt- und Gerichtsort“: Lommersdorf war im „alten Herzogtum“ bzw. in der vorherigen Grafschaft eines von insgesamt sechs Pfarrdörfern bzw. Kirchspielen und von daher ist selbstverständlich davon auszugehen, dass es in Lommersdorf ein Gericht gab, nämlich ein Kirchspielgericht. In den Ahrweiler Heimatbüchern gibt es einige Artikel, die sich mit der Herrschaft Arenberg beschäftigen und auch zu Lommersdorf findet sich was. In diesem Betrag findet sich auch etwas zur Gerichtsbarkeit im Herzogtum, und zwar vom Gericht in Aremberg, dort wurden im 18. Jahrhundert u.a. drei Lommersdorfer Streitfälle entschieden. Ach ja, die Internethörigkeit. Gruß --Update 20:22, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Sorry, aber mir war im ersten Ansatz nicht aufgefallen das ich beide Änderungen in einem rückgängig machte. Den einen Satz habe ich vollständig gelöscht (Burggraf etc.). Da er hier vollkommen überflüssig ist. Den Einschob betreffend des Aroond. habe ich nachgeholt und auch die Umstellung vorgenommen.

Ansonsten: GoogleBooks zählt für mich zu Google. Was auch sonst. Betreffend Hauptgericht Lommersdorf: Zitat aus: Peter Neu. Die Arenberger und das Arenberger Land. Bd. 3. Wirtschaft, Alltag und Kultur im 17. und 18. Jahrhundert. Koblenz 1995. S. 512 (Abschnitt: Recht und Rechtsprechung in den deutschen Ländern des Herzogs von Arenberg. 2. Die Prozeßführung - die Instanzen): "Im Herzogtum Arenberg beanspruchten die Schöffen des Gerichtes Lommersdorf-Freilingen auch noch Ende des 18. Jahrhunderts die Sonderstellung, die sie bereits im 16. Jahrhundert hatten. Sie bildeten das hauptgericht. Unter ihnen mußte der Statthalter die Schöffen aussuchen, die bei einem Kriminalverbrechen mit richten durften - unter Ausschluß der Schöffen der einzelnen Orte." An dieser Stelle müßte ich eigentlich nicht betonen das zahlreiche meiner Ahnen unter diesen Schöffen waren. Aber auch diese Publikation findet sich - hiervon gehe ich aus - nicht unter den bei Google Books eingestellten. Beste Grüsse --HOPflaume 23:30, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Selbstständigkeit Bearbeiten

Lieber "update". Grundsätzlich gebe ich Dir mit Deinem Einwand ja recht. Aber um Selbstständig zu sein, muß man dann nicht einen Haushalt haben, den man einerseits selbst erwirtschaftet und über den man andererseits auch frei verfügen kann? Das ist hier nicht der Fall gewesen (andernorts übrigens auch nicht). Ähnlich der "formal" selbstständigen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die Verbandsgemeinden angeschlossen sind, verfügten Gemeinden wie Freilingen oder Lommersdorf nicht über einen eigenen Haushalt mittels derer sie überleben konnten. Zudem wurde bereits seit mehreren Jahrzehnten die Bürgermeisterei Lommersdorf, die über einen Haushalt hätte verfügen können, in Personalunion von Blankenheim aus verwaltet. Insofern bestanden die Gemeinden nur noch auf dem Papier, also formal. Mit Ausnahme des Ortsvorstehers, aber den besitzen sie auch heute noch...--HOPflaume 23:23, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Genau darauf hatte ich gewartet, dass die verbandsangehörigen Städte und Ortsgemeinden in RLP nur "formal" selbständig sind. Aha, ähnlich wie Freilingen und Lommersdorf verfügen die Ortsgemeinden in RLP nicht über einen eigenen Haushalt. Interessant. WP:TF. Guten Rutsch --Update 23:42, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Lieber update. Polemik ist wie immer fel am Platz. Lies bitte meinen 2. Satz. Mir sind genügend Original-Belege (wie sie hier üblicherweise nicht als Quelle verwandt werden) bekannt, nach denen derlei Ortsgemeinden zwar einen Etat haben oder hatten, dieser aber nicht aus der Ortsgemeinde selbst heraus entsteht. Sie sind auch nicht poltisch unabhängig. Übrigens wurde ich in Rheinland-Pfalz geboren, stamme aus NRW und RPL und bin sehr wohl mit den Verwaltungssystemen vertraut. Man könnte allerdings - um in Deinem Sinne zu schreiben - argumentieren theoretisch sind diese Ortsgemeinden selbstständig, praktisch nicht. Ne schöne jeruuus. --HOPflaume 10:49, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten