Diskussion:Liste von Terroranschlägen im Jahr 2023

Frage der Definition „Terroranschlag“, Eintrag zum 14. Oktober

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Moin Gonepteryx, Vielen Dank erstmal für dein Engagement in dem Bereich. Ich möchte dich bitten, die Entfernung des Angriffs in Plainfield ([1]) nochmal zu überdenken. Auf der Seite sind viele Anschläge gelistet die von den Quellen nicht explizit als Terrorangriffe bezeichnet werden. Als Vergleich nutze ich immer die Aufnahmekriterien, die für die Liste von Terroranschlägen in Deutschland seit 1945 genutzt werden. Vielleicht sollte man generelle Kriterien festlegen für alle Unterlisten der Liste von Terroranschlägen. Ich halte es aber nicht für richtig, die offensichtlich nicht-neutrale Bezeichnung in Medien in jedem Fall einfach zu übernehmen - so ist der Anschlag in Arras anscheinend ein eindeutiger Terrorangriff, der Anschlag in Plainfield aber nicht, obwohl in beiden Fällen eine religiöse Motivation und in letzterem auch politischer Bezug (israelisch-palästinensischer Konflikt, Terrorangriff der Hamas) vorliegt. Da frage ich mich, ob man hier noch von Neutralität sprechen kann. Ich würde mich freuen wenn du deine Meinung dazu teilen würdest, da ich dieses Problemchen jetzt schon häufiger gesehen habe aber es bis auf die Liste für Deutschland weiterhin keine Lösung dafür gibt. --Sokrates2987 (Diskussion) 10:35, 25. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

(↑ Aus Benutzer Diskussion hierher verschoben, da artikelbezogene Fragestellung)

Hallo @Sokrates2987, bei der Entfernung des Eintrages vom 14. Oktober habe ich mich an den Anklagepunkten der Ermittlungsbehörde den Täter betreffend orientiert: Mord, versuchter Mord, zweifaches hate crime und vorsätzliche Körperverletzung. Nachzulesen beispielsweise hier. Gegen Ende des Zeitungsartikels wird in dem Aufruf der Polizei zu Wachsamkeit explizit differenziert zwischen Terrorgefahr und hate crimes, wobei die vorliegende Tat eben ausschließlich der zweiten Kategorie zugeordnet wird. Die Religionszugehörigkeit der Opfer und der aktuelle politische Hintergrund haben unzweifelhaft eine Rolle bei dieser Tat gespielt, jedoch erkenne ich nicht eine nach der im Artikel „Liste von Terroranschlägen in Deutschland seit 1945“ erwähnten Definition vorhandene Absicht, mit der Gewalttat „die breite Öffentlichkeit unter Druck zu setzen [...]“. Zwischen Täter und Opfern bestand ein Vermieter-Mieter-Verhältnis, also gewissermaßen ein dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnendes. Bei der Tat in Arras hingegen hat sogleich die Antiterrorstaatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen wegen Mordes und versuchten Mordes in Verbindung mit einem terroristischen Unterfangen sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen terroristischen Vereinigung, siehe hier. --Gonepteryx (Diskussion) 20:16, 25. Okt. 2023 (CEST)Beantworten