Diskussion:Liste der denkmalgeschützten Objekte in Münchendorf

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 80.121.40.76 in Abschnitt Standort Friedhofskapelle

Standort Friedhofskapelle Bearbeiten

Der Standort der Friedhofskapelle ist mehr im Norden: WGS84(GM) 16°23,056' 48°02,132' (oder WGS84 16,38426 48,03554 bzw. WGS84 16°23'03,3 48°02'07,9 falls es so leichter ist). Ich bin gebürtiger Münchendorfer. Die anderen Koordinaten der Denkmäler stimmen. Jene der Ausgrabung stimmen nicht, aber das ist besser so. J. Feichtinger (nicht signierter Beitrag von 194.29.99.50 (Diskussion) 19:39, 10. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Es sind aber Kapelle und Portal gleichzeitig geschützt, daher war es eine Koordinate für den Gesamtfriedhof. Kann man aber auch auf die Kapelle setzen. --Ailura 17:01, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Die Kapelle erscheint mir wichtiger. Das Tor sieht schon sehr erneuert aus (Schmiedeeisen?). J. Feichtinger (nicht signierter Beitrag von 80.121.40.76 (Diskussion) 17:25, 21. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Schlosspark Bearbeiten

Text zu "Gesamtanlage Schlosspark ..." ist eigentlich falsch. Eine direkte Verbindung an den Schlosspark besteht nicht. Aber der (Haupt)zulauf für den Schlossteich ist der Laxenburger Kanal, welcher aus der Triesting in Münchendorf gespeist wird. Ohne diesen Zulauf würde der Teich wahrscheinlich zuwenig Wasser erhalten. Mein Textvorschlag: "Der Schlosspark von Laxenburg, in dem man das Alte Schloss, den Blauen Hof, das neue Schloss sowie die Franzensburg findet, wird durch den Laxenburger Kanal gespeist, welcher aus der Triesting in Münchendorf das Wasser erhält." Die Koordinaten geben den Beginn des Kanals an. Mein Textvorschlag zu Friedhofskapelle: "Kleine Wegkapelle aus der Mitte des 18. Jahrhunderts an der Friedhofsmauer"

J. Feichtinger (nicht signierter Beitrag von 194.29.99.50 (Diskussion) 16:48, 17. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Anscheinend wird in der BDA-Liste der Kanal als Teil der Gesamtanlage Schlosspark usw. betrachtet. Jetzt müsste es aber stimmen, oder? --Ailura 16:57, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Der Kanal und das Schloß waren früher sicher ein Besitz (Kaiser), heute gehört der Kanal der Republik. "Das Schloss" oder die Betriebsgesellschaft hat noch heute ein Wasserrecht (darf Wasser aus der Triesting beziehen). Die Schleusen und der Beginn des Kanals (Ausleitbauwerke) in Münchendorf dürften noch zum Besitz des Schlosses gehören (die Grundstücksnummern 18, 1273). Kurz gesagt, ohne das Wasser aus der Triesting wäre der Schlossteich ziemlich leer, daher wird das BDA die für die Bewässerung notwendigen Liegenschaften mitgeschützt haben. Jetzt passt´s J. Feichtinger 17:25, 21. Jan. 2012 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 80.121.40.76 (Diskussion) )