Diskussion:Liste der Wappen im Landkreis Freyung-Grafenau

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von ChristianBier in Abschnitt Wappen des Marktes Röhrnbach

Wappen des Marktes Röhrnbach Bearbeiten

Folgende Blasonierung des Wappens ist wegen fehlender Quellen strittig:

In damasziertem silbernen Feld ein rotes Herz. -- Triebtäter 15:23, 14. Sep. 2008 (CEST)
Blasonierungen brauchen keine Quellen, sie müssen nur korrekt sein. Zeuke 15:36, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Die Beschreibungen der Wappen der Gemeinden werden in Deutschland mit den Wappen selbst als amtliche Werke veröffentlicht. Die erfindet man nicht nach Gutdünken neu. Wenn ein Fehler in der Beschreibung ist, kann man darauf hinweisen, aber WP bildet die Realität nur ab und korrigiert sie nicht nach eigenem Verständnis. -- Triebtäter 15:56, 14. Sep. 2008 (CEST)
Blasonierungen erfindet man nicht neu, es gibt zu jedem Wappen exakt eine. Wenn diese wie im vorliegenden Fall so eindeutig falsch ist, ist jeder berechtigt, dies zu korrigieren, Blasonierungen sind gemeinfrei. Es wurden schon viele Wappen in der wikipedia blasoniert, ohne dass Quellen vorlagen und umgekehrt wurden viele Wappen gezeichnet, von denen nur die Blasonierung vorlag - alles völlig legitim. In weiten Teilen Deutschlands werden Wappen mit Blasonierungen nicht veröffentlicht, im Fall Bayerns tut dies ein Projekt im Haus der Geschichte. Dieses Projekt sammelt Wappen und Blasonierungen, hat aber keine Oberhoheit oder gar einen Alleinvertretungsanspruch auf die Wappendarstellungen oder die Blasonierungen. Wie schon oben erwähnt brauchen Blasonierungen keine Quellen (es ist eine Hilfswissenschaft), wenn es sie gibt und sie korrekt sind - umso besser. In den bayerischen Wappenlisten finden sich übrigens keinerlei Quellenangaben zu den über 2000 Wappen. Zeuke 16:44, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe mein heraldisches Fachwissen versucht einzubringen, leider ohne Erfolg. Wohl zu recht. Hab jetzt nochmal in der Literatur geblättert (Standardwerk "Handbuch der Heraldik", 19. Auflage, 2007), die zur Damaszierung folgendes schreibt: ...Die Damaszierung kann dem Geschmack des Wappenzeichners überlassen und beliebig verwendet oder weggelassen werden, ohne dass dadurch das Wappen sachlich verändert wird. Bei der Wappenbeschreibung wird eine Damaszierung nicht angegeben. Christian Bier (Disk.) (+/-) 23:10, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Sehr interessant. Heißt das, dass dann die Blasonierungen von Legau, Zörbig oder Merseburg geändert werden müssten? Denn genau an diesen Blasonierungen hatte ich mich ja orientiert und die fehlende Damaszierung in der Beschreibung moniert. Zeuke 23:52, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Dazu kann ich nach dem Studium der Blasonierungen und dem Vergleich mit dem Handbuch folgendes sagen. 1. Legau - hier könnte die Angabe der Damaszierung raus; 2. Zörbig - Die Blasonierung wurde mit Damaszierung in die Hauptsatzung übernommen, von daher sollten wir unser "Zitat" beibehalten.; 3. Merseburg - Hier ist Damaszierung die Tinkturenangabe für eine Gemeine Figur. Sollte also auch bleiben. Christian Bier (Disk.) (+/-) 00:04, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn Du anderslautend dieser Beschreibung hier änderst, hätten wir das gleiche Problem in Grün, nur umgekehrt. Zeuke
Das vermute ich auch. Aber so lange nicht nachgewiesen ist, woher das HDBG seine Infos hat, und ob dort auch nur ein Heraldiker arbeitet, sind die Blasonierungen dort für mich erstmal keine reputable Quelle. Sonst könnte ich ja auch morgen daher gehen, gründe ein "Heraldisches Institut Bayern", mache so eine Datenbank auf und dann haben wir ne andere Quelle, und wieder weiß keiner was nu stimmt. Blasonierungen sind so lange keine Quelle aus einer Hauptsatzung vorliegt, frei nach den heraldischen Regeln anhand der Abbildung formulierbar. Christian Bier (Disk.) (+/-) 11:25, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Die Genehmigung zum Führen eines Wappens wird in Bayern von den zuständigen Abteilungen im Innenministerium bzw. den Bezirksregierungen erteilt. Alle Wappenverleihungen führen das Wappen und die zugehörigen Wappenbeschreibungen auf, die Texte haben damit quasi amtlichen Charakter. Übrigens ist das ja auch der Grund, warum wir ohne weiteres auch neuere Gemeindewappen ohne weiteres nutzen können.
Zumindest für Oberfranken habe ich auf der Basis von Stadler die dort genannten Beschreibungen aus den Verleihungen mit dem HdBG fast vollständig abgeglichen und keine Abweichung festgestellt. Kann natürlich sein, dass da abgeschrieben wurde, kann aber auch sein, dass das HdBG einfach eine verlässliche Quelle ist.
In dem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal daran erinnern, dass wir hier keine Original Research betreiben. Mit Quellen belegte Sachverhalte auf Basis von "eigenem Fachwissen" abzuändern geht einfach nicht (Aussagen, die auf persönlichen Erkenntnissen von Wikipedianern basieren, gehören nicht in die Artikel.). Das konkrete Beispiel "Röhrnbach" zeigt ja nun sehr beispielhaft (danke an Christian für's Nachsehen), wo das hinführt. -- Triebtäter 12:00, 15. Sep. 2008 (CEST)