Diskussion:Liste der Mitglieder des Hessischen Landtags (21. Wahlperiode)

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Karsten11 in Abschnitt Verständnisfrage zu Bildern

Verständnisfrage zu Bildern Bearbeiten

@Karsten11 Nur eine Frage zum Verständnis: In dieser Liste sind viele Bilder von Abgeordneten, die Bilder sind, so sehen sie aus, vom Hessischen Landtag. Ist die gemeinfreie Nutzung der Bilder vom Landtag denn generell möglich oder erst nach Ausdrücklicher Genehmigung des HL? Und wenn es möglich ist, wieso wurden diese nicht mit ergänzt? --Derrobin154 (Diskussion) 14:21, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Nein, der Landtag behält sich die Rechte vor. Unter [1] nach unten scrollen und "Urheberrecht" anklicken: "Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Inhalten dieser Internetseiten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger Zustimmung der Redaktionsleitung gestattet. Ausnahmen: Einzelne Vervielfältigungen durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch sind im Rahmen des § 53 Urheberrechtgesetzes zulässig." Diese Bilder sind nicht nutzbar. Die Bilder, die wir haben sind entweder (vielfach bei Fotoprojekten im Landtag) von Wikipedianern gemacht oder (wie z.B. bei File:Porträt StM Angela Dorn.jpg) mit Einzelgenehmigung hochgeladen worden.-Karsten11 (Diskussion) 14:27, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten