Diskussion:Liste der Baudenkmäler in Neuss (1/100–1/199)

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Wilkinus in Abschnitt Weyers vs. Weyer

Die Inhalte dieser Liste und der Text der Beschreibung stammen aus einem amtlichen Werk und unterliegt somit nicht dem Urheberrecht. Es bedeutet allerdings gleichzeit, dass die einzelnen Beschreibungen der Denkmäler, sofern diese aus einem amtlichen Werk stammen, nicht geändert werden dürfen.

Satzung und Gutachten im Volltext

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In den Artikel sind die Satzung zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches Kolpingviertel in der Stadt Neuss und offenbar auch eine Gutachterliche Stellungnahme zum Denkmalbereich „Kolpingsiedlung“ in Neuss kopiert worden.

  1. Was soll der Sinn davon sein, die komplette Satzung im vollen Umfang in den Artikel zu kopieren?
  2. Liegt eine Genehmigung vor, das Gutachten als Volltext in den Artikel einzubauen? Wenn nicht, dann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor!

Ich bitte um Klärung dieser beiden Punkte. Grüße --DF5GO 12:34, 16. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Das gesamte Stadtviertel ist durch Satzung unter Denkmalschutz gestellt, deshalb ist die Satzung als Denkmalbeschreibung zu sehen. Zu dieser Satzung gehören Pläne und das Gutachten, die von der Stadt Neuss mehrfach veröffentlicht wurden (http://194.245.34.21/class/karten/denkmal/pdf/bezirk_2/Kolpingviertel.pdf). Eine Satzung ist als amtliches Werk gemeinfrei, also incl. Anlagen. Gruß --Karl-Heinz (Diskussion) 18:59, 16. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Wenn überhaupt die Satzung drin bleiben soll, dann doch bitte nur die relevanten Teile. Das eine Satzung gemeinfrei ist, das ist klar, aber doch nicht das Gutachten! Selbst wenn du es als "andere[s] amtliches Werk" gemäß § 5 Abs. 2 UrhG ansehen würdest, was es meiner Meinung aber nicht ist, fehlt mal mindestens die exakte Quellenangabe, die für ein "andere[s] amtliches Werk" explizit gefordert ist. Und wie willst du das Änderungsverbot hier in der WP umsetzen, wenn dieses Volltextzitat noch nichteinmal als solches gekennzeichnet ist? Nur weil das Gutachten im gleichen PDF-Scan ist, wie die Satzung ist, ist das noch kein formeller Anhang, sondern höchtens eine Erläuterung. --DF5GO 20:28, 16. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Das Gutachten ist gelöscht --Karl-Heinz (Diskussion) 06:52, 17. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Da wir uns wohl über Sinn oder Unsinn der vollständig übernommenen Satzung nicht einig werden, habe ich unter Wikipedia:Dritte Meinung#Satzung als Volltext in Listenartikel? eine dritte Meinung angefragt. --DF5GO 10:28, 17. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

3M: Das übernehmen einger ganzen Satzung ist nicht sinnvoll. Nicht in einem Artikel und schon gar nicht in einer Liste. Das Argument von Papa1234 ist nicht nachvollziehbar. Die Satzung könnte u. U. unter Weblinks zum nachlesen aufgeführt werden. --GiordanoBruno (Diskussion) 10:45, 17. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe jetzt zumindest mal die definitv irrelevanten Teile der Satzung rausgeschmissen und ein paar Anpassungen einfließen lassen. --DF5GO 16:04, 20. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Kommentar zu Bildern

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Folgender Bearbeitungskommentar stand im Artikel. Da so etwas gehört nicht in den Artikel sondern auf die Diskussionsseite, daher hier her verschoben:

„Die Bilder von Neuss und allen fehlenden Orten im Rhein-Kreis Neuss werden zuerst am Wettbewerb 2012 teilnehmen und kommen erst später in die Listen.“

--DF5GO 16:10, 20. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Weyers vs. Weyer

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Es handelt sich hier doch höchstwahrscheinlich um denselben Neusser Bauunternehmer, der in unterschiedlicher Schreibweise dargestellt wird. - Was ist richtig?, fragt --Wilkinus (Diskussion) 13:43, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten