Wegen des Hinweises auf die Rechtsthemen bin ich da anderer Ansicht als Stechlin. Ich lasse mich aber gerne dafür auf eine Diskussion ein. Grundsätzlich haben rechtshistorische Themen keinen direkten Bezug auf Rechtsverhältnisse, sodass fehlerhafte Einträge auch nicht gefährlich sind. Meiner Meinung nach sollten aber auch diese (sc. rechtshistorischen) Einträge gekennzeichnet sein. Vorteil: Auch für die Verwendung in wissenschaftlichen Arbeiten (oder einfach nur Hausarbeiten) wird der verwender gemahnt, lieber auf Primärquellen zurückzugreifen. Immerhin bietet die Wikipedia ja außergewöhnlich dichte Quellen... (Manchmal aber auch nicht...); ich will jetzt das aber nicht mit letzter Vehemenz vertreten. Dennoch sollte der Hinweis auf die Rechtsthemen lieber einmal zu viel als einmal zu wenig drinstehen. --172.177.189.147 20:20, 17. Okt 2004 (CEST)