Autor? Bearbeiten

Wer ist der AUTOR der Lex Salica?

Die Frage stellt sich nicht! Bzw. nach einiger Recherche in dieser Materie sollte die Frage nicht mehr aufkommen! (nicht signierter Beitrag von 139.30.128.57 (Diskussion | Beiträge) 18:29, 9. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Datierung / Rahmen Bearbeiten

Die Datierung und die Bedeutung der lex Salica ist umstritten. Die früheste Datierung ist 353 n.Chr., die späteste im 9. Jh. (Karl der Kahle). Zu verweisen ist etwa auf den Prolog, in dem keinesfalls von Chlodwig die Rede ist, sondern von vier Männern namens Wisogast, Arogast, Salegast und Widogast, die von den Franken gewählt worden waren. Fraglich ist zudem, ob die Vorstellung richtig ist, die lex Salica sei ein Gesetz, das an einem bestimmten Tag mit einem bestimmten feststehenden Inhalt verkündet wurde.


Vielleicht sollten die Worte "salisches Recht" irgendwo am Anfang erwähnt werden und nicht erst im letzten Absatz.-- Nippunnau 01:38, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Fast modern mutet an, dass sogar Geldbußen für Beschimpfungen vorgesehen wurden Bearbeiten

Diesen Passus würde ich Herausnehmen, da er auf einem falschen Verständnis mittelalterlichen Denkens basiert! Die Blutgerichtsbarkeit seit den Landfriedensbemühungen Heinrichs IV. am Ende des 11. Jh. galt in ihrer Neuheit deswegen als etwas besonderes, da nunmehr ALLE einer gleichförmigen Bestrafung unterworfen waren. Frühere Fiskalstrafen verdeutlichen doch wohl das Streben nach käuflicher Gerichtsbarkeit - wer z.B. die Beleidigung als Hure aussprach und bettelarm war, der musste trotzdem auf drakonisch-arbiträre Strafen wie Nase- und Ohrenabschneiden gefasst sein!--139.30.128.57 18:29, 9. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Habe die Formulierung neutraler gestaltet und auf die Erwähnung der Geldbuße für Beschimpfungen reduziert.--Jack O'Neill ¿Å? ] 13:35, 27. Mär. 2016 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Jack O'Neill ¿Å? ] 13:35, 27. Mär. 2016 (CEST)

Titel dieses Artikels Bearbeiten

"Die Lex Salica (Pactus Legis Salicae)" --> diese Gleichstellung der ZWEI Gesetzestexte ist meiner Ansicht nach nicht ratsam! Oft werden die Begriffe Pactus Legis Salicae und Lex Salica synonym verwendet. Eckhardt weist jedoch darauf hin, dass zur genaueren Unterscheidung diese Differenzierung geleistet werden soll. Trotz der großen Ähnlichkeiten zwischen Pactus und Lex weist Eckhardt weiterhin zu Recht darauf hin, dass „wissenschaftliche Vollständigkeit“ nur durch die Benutzung beider Gesetzesbücher gewährleistet werden kann, da keins „für sich allein die Gesamtheit der Stücke, geschweige denn die Vielheit der handschriftlichen Varianten enthält“ (Eckhardt, Karl August (Hrsg.): Pactus Legis Salicae, MGH LL. Nat. Germ., Hannover 1962, S. X). (nicht signierter Beitrag von Bvb-bob (Diskussion | Beiträge) 19:27, 8. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

jau, hatte vergessen zu signieren... arbeite grad an meiner Masterarbeit und hab das bei der Gelegenheit nur mal schnell angemerkt... :) --Bvb-bob 23:55, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Bild der Handschrift Bearbeiten

Will mir jemand weismachen, das abgebildete ist tatsächlich eine Handschrift von 793? Ich würde mal sagen, es ist irgendeine spätere (viel spätere?) Abschrift. Wie alt ist überhaupt das älteste erhaltene Exemplar der Lex Salica? Saxo (Diskussion) 21:09, 10. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Diese Handschrift (die Abbildung ist eine etwas seltsame Kopie, denn eigentlich ist der Text teils bunt) ist tatsächlich von 793 (o. 794), es handelt sich um die HS Sankt Gallen, StiftsB, 731, siehe: http://manuscripts.rg.mpg.de/jhs/de/manuscript/details/5146. Ein anderes Bild hier zu sehen: http://www.e-codices.unifr.ch/en/csg/0731/235/small. (nicht signierter Beitrag von 88.73.63.155 (Diskussion) 12:54, 22. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Interessantes historisches Detail Bearbeiten

Beim Tod Wilhelms IV. von Großbritannien und Hannover erbte seine Nichte Victoria nur Großbritannien, weil die Lex Salica ihre Erbschaft von Hannover verhinderte. Hannover ging deshalb an Wilhelms Bruder Ernst August.--dunnhaupt (Diskussion) 19:51, 23. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Hatte UK tatsächlich salische Erbfolge? Bearbeiten

Wie können Victoria oder Elizabeth in Erbfolge englische Königinnen geworden sein, wenn sie aus der Thronfolge nach salischem Erbfolgerecht ausgeschlossen gewesen sein sollen? Warum hatt sich mit der Krönung von Victoria die Personalunion Hannover/England gelöst?

Ich bin zwar kein Historiker, aber die Aussage, in Großbritannien wäre die salische Thronfolgeregelung erst vor kurzem reformiert worden kann irgendwie nicht stimmen.

Stimme zu, bin zwar auch kein Historiker, aber logisch ist es nicht. Habe Großbritannien daher als Beispiel herausgenommen (weibliche Erbfolge in der Geschichte Großbritanniens widerspricht klar dem im Artikel enthaltenen Satz: „In Anlehnung an diese Erbrechtsbestimmungen [Lex Salica] wurde später in vielen europäischen Herrscherhäusern die Thronfolge so festgelegt, dass Frauen nicht die Krone erben konnten, selbst dann nicht, wenn keine männlichen Erben existierten“.--Jack O'Neill ¿Å? ] 13:35, 27. Mär. 2016 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Jack O'Neill ¿Å? ] 13:35, 27. Mär. 2016 (CEST)

Quellenlage? Bearbeiten

Die meisten anderen Artikel zu Germanischen Stammesrechten enthalten einen Abschnitt über die Quellenlage und zählen wenigstens die wichtigsten überlieferten Handschriften auf. Wäre schön, wenn sich mal jemand die Mühe machen könnte ;) 94.223.160.154 09:17, 28. Mai 2016 (CEST)Qu.:Beantworten

Überlieferung
  • 84 erhaltene Handschriften in fünf Fassungen mit unterschiedlichem Bestand aus der Zeit vom 6. bis 10 Jahrhundert.
Editionen
  • P. L. S., hrsg. von K. A. Eckhardt, MGH LL nat. Germ. IV/1, 1962
  • L. S., ebd. IV/2, 1969 (maßgebliche Ausgaben).
  • P. L. S., hrsg. von K. A. Eckhardt, Germ.rechte NF, Westgerm. Recht (Texte mit Übs., Einf.) I/1, Einf. und 80-Titel-Text, 1954; I/2, Systematischer Text und It. Frg., 1957; II/1 Einleitung zur Ausg. des 65-Titel-Textes. Text und Übs., 1955; II/2, Kapitularien und L. S. Karolina. Text und Übs., Register zu II, 1956; III. L. S. Einf. zum 100-Titel-Text, Text und Übs., Reg., 1953.

(Siehe hier und hier!) Α.L. 09:47, 28. Mai 2016 (CEST)Beantworten

"auf Anordnung ... Chlodwig[s] _mit_ dem Adel für die Franken ... erlassen" Bearbeiten

Was soll dieses "mit dem Adel" bedeuten. Etwas wird mit dem Adel erlassen. Was heißt das? Soll es "auf Anordnung Chlodwigs und des Adels" heißen, oder soll es bedeuten, dass die Anordnung durch den Adel publik gemacht wurde, oder, dass sie durch den Adel durchgesetzt wurde, oder hat Chlodwig dem Adel angeordnet, dieses Gesetz zu erlassen?

Könnte das bitte der Autor oder jemand, dem die Bedeutung eindeutig klar ist, in einem übliches Deutsch formulieren? Vielen Dank --91.2.175.37 15:39, 14. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Bin durch meine Ergänzungen zu den straf- und zivilrechtlichen Themenbereichen in die Hauptautoren-Position gerutscht, würde aber den Autor der Passage bitten, hier die fällige Erklärung abzugeben. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 19:28, 15. Aug. 2021 (CEST)Beantworten