Diskussion:Lebensberatung

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 93.186.7.239 in Abschnitt Lebensberater

Herzlichen Glückwunsch zu dieser umfassenden Tätigkeitsbeschreibung der Kirche in diesem Zusammenhang.

Mit Sicherheit ist der kirchliche Ansatz um einiges umfassender als Angebote im Internet, die sich ebenfalls mit Lebensberatung befassen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank

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Hallo! Auf dieser Wiki-Seite wird der Eindruck erweckt, dass die kirchlichen Stellen befugt sind, Psychotherapie zu betreiben. Nach meinen Informationen ist in Deutschland genau dies aber gemäß dem Psychotherapeutengesetz unzulässig. Ich habe versucht, diese Frage mit Dienststellen der evangel. Kirche und der Diakonie zu klären, erhielt aber keine zufriedenstellende Auskunft. Eher fühlte man sich sogleich angegriffen. Es geht ja auf dieser Wiki-Seite um Lebensberatung. Dieser Begriff sowie der Begriff "psychologischer Berater" ist in Deutschland noch nicht geschützt. Aufgrund des Heilgesetzes dürfen sich Anbieter von Lebensberatung und psychologischer Beratung nur an gesunde Menschen wenden, während das Gesetz (auch Heilwerbegesetz) vorschreibt, dass alle mit "Therapie" bezeichneten Angebote sich an kranke und gesunde Menschen richten dürfen. Von daher darf sich meiner Meinung nach das Angebot der Träger der freien Wohlfahrtspflege nur an gesunde Menschen richten.

Psychotherapeutische Angebote dürfen in Deutschland nur Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Psychiater / Nervenfachärzte usw. machen, die also eine stattliche Genehmigung zur Ausübung eines Heilberufs aufgrund einer Prüfung erhalten haben.

Ich bitte darum, diesen Wiki-Artikel sowie denjenigen zum Thema "psychologischer Berater" hinsichtlich dieser Problematik zu prüfen und ggfs. zu korrigieren!

Beste Grüße Clemens

Hallo Clemens, in dem Artikel wird absolut nicht der Eindruck erweckt, kirchliche Stellen seien befugt, Psychotherapie zu betreiben. Erstens wird sehr klar geschrieben, dass das Angebot auf diversen psychologischen und therapeutischen Konzepten beruht. "Beruhen" ist aber nicht dasselbe wie "ausüben". Zweitens ist sowieso keine "Stelle", d.h. keine Institution, befugt, Psychotherapie auszuüben. Nur psychotherapeutsisch ausgebildete Mediziner, Psychologen und Heilpraktier, also einzelne Menschen (!) sind befugt, Psychotherapie auszuüben – unabhängig davon, ob sie in selbständiger Praxis arbeiten oder als Angestellte der Kirche. Drittens darf also ein Psychotherapeut, der bei der Kirche als Lebensberater angestellt ist, im Rahmen der Lebensberatung durchaus Psychotherapie anbieten. Der Artikel schreibt ja nicht, dass dort KEINE Psychotherapeuten arbeiten. Viertens wird es zur Ausübung von Psychotherapie in der Lebensberatung aber wohl kaum kommen, denn der Artikel sagt klar, dass es sich um ein vorübergehendes (1 bis 5 Stunden) Angebot handelt, das in manchen Fällen als "Notfall-Auffangstation" für Menschen dient, die eigentlich eine Psychotherapie bräuchten aber aus Mangel an Angeboten (noch) keine bekommen können. Es ist dabei logischerweise nicht nur sinnvoll sondern sogar notwendig, dass die in solchen Fällen zu Hilfe kommenden "Lebensberater" so viel von Psychotherapie verstehen, dass sie – ohne Psychotherapie auszuüben – nicht aus Unwissen Dinge tun, die akute psychische Notsituation noch verschlimmern, sondern im Gegenteil weitere "Abstürze" möglichst verhindern. Man kann den Lebensberater hier gut mit einem Sanitäter vergleichen, der medizinisches Wissen besitzen muss ("seine Arbeit beruht auf medizinschen Konzepten"), um den Verletzten soweit zu stabilisieren, dass er den Weg bis zum Arzt (dem, der nach dem Gesetz medizinsch behandeln darf) überlebt. (nicht signierter Beitrag von 87.165.62.49 (Diskussion) 20:24, 22. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Lebensberater Bearbeiten

finde gerade e. Abs. in einer Yoga-Fachzeitschrift, via [1], und zwar "5, Frühling 2001, dort S. 11, "”Lebensberater(.)” (Yogalehrer gehören per Gesetz dazu)"... - Also, welches Gesetz ist das - müßte hier rein... Gruß --sieben 18:12, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Bitte verschone uns mit diese Link-Spam -- vier Artikel reichen ja wohl.--91.56.205.144 19:29, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Gesetz Yogalehrer als Teil integrativer Beratungsstellen in der evangelischen Kirche definiert. Wenn Deine "Fachzeitschrift" dafür einen glaubwürdige Quelle beisteuern kann, bitte nenne diese Quelle. Falls nicht, verzichte bitte künftig auf solch unqualifizierten Kommentare, die mit dem Lemma nichts zu tun haben. Für Dich nochmal zur Verdeutlichung. Thema dieses Artikels ist lt. Artikel Beratungsstellen der evangelischen Kirche, was Du gelesen haben könntest, wenn Du Dir Artikel angeschaut hättest, dessen Diskussion Du mit Deinem Beitrag "bereicherst"--91.56.205.144 19:49, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

tja, anderes fehlte zu L. ...--sieben 16:00, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Der neun (!) Jahre alte Artikel bezieht sich vermutlich auf das geplante "Lebensbewältigungshilfegesetz", das damals und nochmals 2004 im Gespräch war, aber nie verabschiedet wurde. Die Behauptung "Yogalehrer gehören per Gesetz dazu" entbehrt damit jeder Grundlage. Ist eigentlich auf offensichtlich, wenn sich der einzige "Beleg" in einem obskuren, angegrauten Heftchen findet. Bitte sauber recherchieren, anstatt andere Wikipedianer nach Hirngespinsten suchen zu lassen.--79.252.206.235 21:15, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Yep. --80.226.19.44 23:13, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Lebensberater Bearbeiten

Als Heilpraktiker mit über zwanzigjähriger Berufserfahrung als Psychotherapeut möchte ich diesen Artikel wie folgt kommentieren:

Die Grundidee, mit der Bezeichnung "Lebensberater" ein Quasi-Berufsbild zu schaffen, ist an sich sehr gut. Der Lebensberater, wie er ursprünglich gedacht war, ist vergleichbar mit einem Rotkreuzhelfer, der aufgrund einer speziellen Kurzausbildung zumindest theoretisch fähig ist, z. B. an einem Unfallort Erste Hilfe zu leisten. Obwohl seine Ausbildung gemessen an der des Krankenpflegers, des Arztes, des Heilpraktikers sehr spärlich ist, kann sie in solchen Situationen durhaus ausreichen, um Leben zu retten und den Betrofrfenen soweit zu stabilisieren, bis professionelle Hilfe eintrifft.

Nimmt man anstelle eines Verkehrsunfalles oder eines Eisenbahn- oder Grubenunglückes einen plötzlichen Schicksalsschlag; den unverhofften Tod eines nahen Angehörigen, plötzlicher Verlust des Arbeitsplatzes, oder sonst eine beliebige krisenauslösende Pechsituation, kann der Lebensberater ohne Weiteres mit einem Rotkreuzhelfer verglichen werden. Auch bei diesem ist die Fachausbildung vergleichsweise spärlich, doch kann sie speziell in solchen zugespitzten Lebenssituationen den Berater befähigen, seinem Hilfesuchenden beim Umschiffen gefährlicher Klippen wirksam beizustehen.

Leider geht dieser Artikel so gut wie gar nicht auf die Kehrseite ein, die es durchaus auch gibt: Da "Lebensberater" keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung ist, kann / darf sich jeder, unabhängig von irgendwelchen Qualifikations- oder Kompetenznachweisen ein Praxisschild, das ihn als Lebensberater ausweist, an seiner Haustür anbringen. Genau von dieser Möglichkeit wird mehr Gebrauch gemacht, als der Nation gut tut.

Während der ursprüngliche Berater meist in kirchlicher Federführung tätig ist, dessen Qualifikation auch entsprechend überprüft wird, und der vor allem auch über seine Grenzen sehr gut Bescheid weiß, lässt sich das noch lange nicht von jedem behaupten, der sich Lebensberater nennt.

Mit diesen meine ich die Kartenleger, Astrologen, Hellseher, Wahrsager, "Heiler" von eigenen Gnaden, sogenannte "Medien", die angeblich Kontakte herstellen können zu Engeln und Erzengeln und die deren Botschaften "channeln". Aufgrund des Fehlens der gesetzlichen Schutzes dieser Berufsbezeichnung können sich, wie gesagt, sämtliche Vertreter all dieser Richtungen "Lebensberater" nennen, und sie tun es ausgiebig.

Hier soll kein Platz sein für Vorurteile. Ohne Frage gibt es auch in dieser esoterischen Grauzone Menschen, die Hervorragendes und überaus Wertvolles leisten. Doch gibt es auch andere, die nicht aus Gefälligkeit totgeschwiegen werden dürfen. Und die gibt es noch gar nicht einmal zu knapp. Die im Folgenden aufgeführten Fallbeispiele, wie sie mir in meiner psychotherapeutischen Praxis berichtet wurden, mögen für sich sprechen:

Ingrid machte eine Erbschaft von 1,8 Mio. Euro. Über ein Channelmedium wurde ihr die angebliche Botschaft des Erzengels Michael übermittelt, sie solle ihr Geld in diesen oder jenen Aktien und Wertpaopieren anlegen. Das Ergebnis: Nach der Finanzkrise waren Ingrids 1,8 Mio. Euro Geschichte.

Aus Angst vor Krebs suchte Ruth eine Hellseherin auf, die sich auch "Heilerin" nennt. Angeblich könne diese Heilerin auch in frühere Leben schauen. Von ihr erhielt Ruth folgende Auskunft: "In einem früheren Leben hattest du eine andere Frau verflucht, weil du auf ihren schönen Busen neidisch warst. Deshalb hast du heute den Brustkrebs in dir." Kaum ein halbes Jahr später wurde Ruths Brust amputiert.

Über eine besonders empörende Erfahrung hatte Mireille zu berichten: Ebenfalls aus Krebsangst suchte sie einen Geistheiler auf. Der wies sie an, sich in eine Pyramide zu setzen, während er irgendwelche unverständlichen dunklen Rituale zelebrierte. Schließlich erhielt Mireille folgende Auskunft: "Tatsächlich! Du hast Krebs. Aber du hast noch Glück gehabt. Er ist noch zu heilen, wenn ich dir meinen Samen in deinen Leib ergieße." Mireille bedankte sich und ging schnurstracks zum Staatsanwalt, der die Ohren spitzte.

Nach außen firmieren sie alle als "Lebensberater". Und sie dürfen es von Staats- und Gesetzeswegen. Nicht jeder von ihnen muss gleich ein übler Geselle sein. Aber auch nicht Jedem ist zu trauen. Deshalb: Augen auf.

--Siegfried Hoffmann Heilpraktiker (nicht signierter Beitrag von 93.186.7.239 (Diskussion) 17:45, 16. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Der Artikel "Lebensberatung" .. -> "Deutschland" handelt fast ausschließlich von der evangelischen Kirche Bearbeiten

Deswegen bitte ich, dass der Titel "Deutschland" angepasst wird.

- 06. September 2018