Diskussion:Landsmannschaft Schlesien

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Opleroki in Abschnitt Trennung von der Schlesischen Jugend

Das mit "revanchistisch..." habe ich gelöscht. Der Satz klang zu sehr nach PC und Voreingenommenheit...und vor allem nach Geschichtsvergessenheit. Viel wichtiger wären Ausführungen um was sich der Verband kümmert und sein Selbstverständinis, das fehlt. Der Satz ist deshalb zu löschen, weil er eine völlige Schieflage im Artikel erzeugt. Hier geht es um einen (eher kleinen) Teil der Vertriebenen (und den Krieg überlebenden) Schlesier (und Nachkommen)....trotzdem um eine relativ große Organisation, die sich um ihre Heimat und um Verständnis bemühen. Es hat erstmal nichts mit Revanschismus zu tun, wenn man die offizielle Politik kritisiert und zu Recht andere Interessen hat und an seiner Heimat "hängt". Wenn "Revanchismus" im Artikel einfliessen soll, gehört dies relativiert und ausgeführt. Insgesamt sollte der Artikel wesentlich erweitert und überarbeitet werden. Löschung finde ich nicht gut: Aufgrund der Bedeutung der Themen "Schlesien", "Vertreibung" etc., wäre das nicht angemessen. Man kann nicht löschen, nur weil ein Artikel oder eine Seite ausbaufähig ist.

Trennung Bearbeiten

Warum gibt es eigentlich getrennte Landsmannschaften für Schlesien (die ja Oberschlesien auch mitbetreut) und eine "Extra-Landsmannschaft" für Obrschlesien? Hat das historische Gründe? Angesichts der älter werdenden Vertriebenengeneration wird man aber künftig sicher ohnehin Landsmannschaften vereinigen. --Hotti4 22:14, 7. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Es gibt historische Gründe für das Bestehen von zwei Landsmannschaften. Die Landsmannschaft Schlesien umfasst das Gebiet Schlesiens, dagegen die Landsmannschaft der Oberschlesier bezieht sich auf die Herkunft der Menschen, in der Gründungsphase vor allem derjenigen, die aus dem sog. nichtreichsdeutschen Gebiet (also aus Ost-Oberschlesien) stammten. --opleroki (21:00, 22. Feb. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Trennung von der Schlesischen Jugend Bearbeiten

Das Urteil vom 01.02.2012 ist nicht rechtskräftig. Rein formell kann die Landsmannschaft Schlesien in Berufung gehen. Die Einspruchsfrist ist noch nicht verstrichen. --opleroki (21:00, 22. Feb. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten