Diskussion:Länderliste K

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Antemister in Abschnitt Ehemalige

Auswahl der Länder

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kommt mir recht willkürlich, das was im Text beschrieben wird trifft auf viele Länder zu. Nach welchem Gesichtsppunkt werden die Länder hier ausgesucht?

Länderliste K

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Gemäß der 92. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 16. August 2011 wird in Artikel 1 der § 69r neu aufgenommen. Dieser regelt die "Besonderen Beschränkungen auf Grund des Beschlusses 2011/273/GASP des Rates vom 9. Mai 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien". In der selben Verordnung unter Punkt 10. ist zu lesen: "In der Länderliste K zur Außenwirtschaftsverordnung wird das Wort "Syrien" gestrichen." --Jeanny-Winny 13:09, 25. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ehemalige

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Ist das jetzt vollständig?--Antemister (Diskussion) 20:38, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten