Diskussion:Kyrill-Alexander Schwarz

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Feliks in Abschnitt Beschneidung/Schächten
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Einleitung

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Vor einem eventuellen Revert bitte Konsens auf der Disk herstellen. --Feliks (Diskussion) 22:48, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Nennung einer einzelnen Publikation gehört nicht in den ersten Absatz eines Wikipedia-Artikels, sondern zu den Publikationen.--Keramikmeister (Diskussion) 22:56, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Wenn es eine bedeutsame Publikation wie z.B. hier der Grundgesetzkommentar, an dem auch Voßkuhle schreibt, dann schon. Ansonsten finde ich dein Hounding (z.B. bei Claus Weselsky) doch recht possierlich. Haben andere auch schon versucht. --Feliks (Diskussion) 23:04, 15. Mai 2013 (CEST
Das ist mal wieder so eine Feliks-Regel. Bei Thomas Fischer steht im ersten Absatz auch nicht, dass er Autor eines der wichtigsten Strafrechts-Kommentare ist. Bei anderen GG-Autoren sucht man danach auch vergeblich. Belege, dass die von dir behauptete Regel üblich ist, und es kann drin bleiben! Sonst nicht.
Was du darüber hinaus über meine Änderungen denkst, interessiert niemanden. Soweit es allerdings Wikipedia-Richtlinien verletzt, interessiert es die Community: "Der Vorwurf des Wiki-Hounding darf nur mit differenzierter Begründung erhoben werden; andernfalls ist er seinerseits ein Verstoß gegen Projektregeln (WP:KPA, WP:WQ)". Kein Hounding liegt übrigens vor bei Nachverfolgungen zur Qualitätskontrolle. Wie bei Kyrill-Alexander Schwarz gesehen, waren die Einträge in den Publikationen nicht präzise. Beschränke dich einfach auf gute Artikelarbeit und vermeide einfach in Zukunft ein Abdriften auf die persönliche Ebene.--Keramikmeister (Diskussion) 23:19, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Andere GG-Kommentatoren haben meist auch sonst noch bedeutendere Fakten in der Vita (die dann in der Einleitung aufschlagen und dort die die Kommentatorenschaft verdrängen), Schwarz nicht (außer der Lehrprofessur). Ich stelle entgegen deiner Unterstellerei keine Regeln auf, sondern beschreibe nur Realitäten. Ansonsten: [1] Hervorhebung der Bedeutung ist explizit erwünscht. Ein SPA, der außerhalb des Putzke/Herzberg-Universums faktisch nie aktiv war, dann aber plötzlich mir (und wohl nur mir) bei Artikeln hinterherhechelt, die ihn ohne mich gewiss nicht die Bohne interessieren würden, sollte sich hier ggf. nicht gar so als Opfer inszenieren. Und: ich bin jetzt vier Tage weg im schönen Franken (nicht Würzburg). Also nicht übers Knie brechen --Feliks (Diskussion) 23:35, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Wer wissen will, ob jemand in seiner Vita bedeutende Fakten vorzuweisen hat, der sieht sich meist auch den ganzen Artikel an (warum sollte er auch sonst die Seite einer bestimmten Person aufrufen). Dann sieht er, dass Schwarz GG-Kommentator ist. Bei Thomas Fischer steht auch nur drin, dass er Richter am BGH ist und dem 2. Strafsenat angehört, nicht aber, dass er bedeutender Kommentator ist. Z.B. bei Axel Freiherr von Campenhausen, auch GG-Kommentator, steht nur, dass er emeritierter deutscher Hochschullehrer und Kirchenrechtler ist. Das Äquivalent dazu ist bei Schwarz, dass er Hochschullehrer und Inhaber einer Lehrprofessur ist. Wie du siehst, gehören da Publikationen nicht rein. Im Übrigen inszeniere ich mich nicht als Opfer - ich kritisiere deinen Verstoß gegen die Wikipedia-Richtlinien. Das steht auch jemandem zu, der in deinen Augen nur ein "SPA" ist. Oder gelten die Richtlinien in Bezug auf SPAs nicht? Das wäre neu.--Keramikmeister (Diskussion) 23:55, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Bedeutende Publikationen dürfen durchaus in der Einleitung erwähnt werden, bei Richard Dawkins steht übrigens sogar fast jedes seiner Bücher drin. Bei v. Campenhausen steht der GG-Kommentar nicht mal in der Literaturliste, Dinge, die in keinem Bestandteil des Artikels erwähnt werden, können in der Regel auch nicht in der Einleitung erscheinen (außer z.B. Geburts/sterbe-Ort/Datum). --Feliks (Diskussion) 08:03, 20. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Der GG-Kommentar ist nicht annähernd vergleichbar mit den Schriften eines Richard Dawkins. Außerdem ist es ziemlich vermessen, die Aufnahme in den ersten Absatz bei Schwarz damit zu begründen, dass er sonst keine "bedeutenderen Fakten in der Vita" zu bieten habe. Wenn das der Grund für die Erwähnung bleibt, bin ich dagegen, weil es schlicht eine Unverschämtheit gegenüber Schwarz ist.--Keramikmeister (Diskussion) 14:51, 21. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Aus den Schriften des großen Meisters Dawkins strömt natürlich das Licht der Erkenntnis des evolutionären Humanismus, aus GG-Kommentaren nur das Verständnis unserer Verfassung. An den GG-Kommentaren darf nun wirklich nicht jeder mitschreiben, in den Autorenkreis aufgenommen zu werden, ist ein Ritterschlag. Was die angebliche „Unverschämtheit“ anbelangt: melde ich auf der VM. Welche bedeutenderen Fakten in der Vita siehst du denn? --Feliks (Diskussion) 15:12, 21. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Ist Richard Dawkins dein Meister? Meiner nicht. Auch nicht die Autoren des GG-Kommentars von M-K-S. Es geht übrigens nicht um den Inhalt, sondern um die Verbreitung und Bekanntheit. Was diese Kriterien betrifft, verblasst M-K-S neben den Schriften von Dawkins (das ist eine rein quantitative Aussage, keine qualitative). "Ritterschlag" weil man in den Autorenkreis des M-K-S aufgenommen wird? Mensch Feliks, man merkt, dass du offenbar niemand bist, der sich mit solchen Dingen auskennt. Wenn der Schüler an dem Kommentar des Lehrers mitschreiben darf, dann ist das kein Ritterschlag, sondern hat eher etwas mit vorweggenommener Erbfolge zu tun. Was die Meldung betrifft: Wenn du sonst nicht mehr ruhig schlafen kannst, tu dir keinen Zwang an... Bedeutende Fakten? Z.B. 2008 bis 2010 Referatsleiter für „Grundsatzfragen der Verfassung“ in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.--Keramikmeister (Diskussion) 17:09, 21. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Die Erbhofmentalität im akademischen Betrieb ist mir durchaus geläufig, und auch vor Abschaffung des Adels hat die Mehrhzahl der Inhaber des „echten“ Rittertitels den geerbt (um genau zu sein: es galt damals zuweilen sogar als unfein, ihn nicht geerbt zu haben). Wg. VM, sorry, da hatte ich nen Tippfehler, das m vor ich fehlte, sollte lauten: "melde mich". Ich kann da nämlich keine Unverschämtheit erkennen. Zur Sache zurück: Stellen in Ministerium/Staatskanzlei unterhalb Staatssekretär wären allein nicht relevanzstiftend, die Mitautorenschaft am GG-Kommentar hingegen schon (egal ob ererbt oder nicht)--Feliks (Diskussion) 17:26, 21. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Du hast Recht: Außer dem Kommentar hat Schwarz wirklich keine bedeutenden Fakten in seiner Vita zu bieten. Die nicht mit der Höchstnote, sondern nur mit "magna cum laude" bewertete Dissertation ist auch nicht gerade ein Brüller. Erstaunlich, dass so jemand es in den M-K-S schafft. Ein Indiz mehr für die Erbhofmentalität und ein Grund, Schwarz mit dem M-K-S wenigstens ein bisschen (vererbten) Glanz zu verleihen.--Keramikmeister (Diskussion) 23:53, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Immerhin ne deutsche Habil statt eines osteuropäischen Masters als weiteren akademischen Grad (zum Glück nicht aus Transsylvanien...). Was mich aber wundert ist, dass du ob der Verwendung des Begriffs Lehrprofessor hier keine ellenlangen Belehrungen über dessen Unrichtigkeit abgelassen hast. Übrigens nervt es, wenn du wie hier wg. ziemlich nachrangigen Dingen Grundsatzdiskussionen vom Zaun brichst, die doppelt solange wie der Artikelinhalt sind. --Feliks (Diskussion) 00:56, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Dein Hinweis auf Habil und LL.M. liegt mal wieder neben der Sache. Hier geht es um bedeutende Fakten in der Vita von Schwarz, nicht um einen Vergleich mit anderen Personen. Neben der Sache liegt auch mal wieder der Seitenhieb auf die Bezeichnung "Lehrprofessor". Denn bei Alexander-Kyrill Schwarz steht "Inhaber einer Lehrprofessur". Das ist korrekt und entspricht dem Gesetzestext. Es bestand kein Anlass, dir hier noch einmal den Unterschied zu erklären. Was die Länge angeht: Während bei unbefangenen Diskussionspartnern, die mit Kritik verständig umgehen und sie nicht gleich als persönliche Herabsetzung missverstehen (wollen), eine kurze Erklärung genügt, reicht das bei anderen manchmal leider nicht.--Keramikmeister (Diskussion) 16:07, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Sehe gerade, dass du den "Lehrprofessor" weiter unten im Text untergebracht hast. Es lässt sich aber unter Bezug auf Art. 9 Abs. 1 Satz 3 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz nicht ernsthaft bestreiten, dass Schwarz 2010 nicht zum "Lehrprofessor" ernannt wurde, sondern zum Professor. Als solcher ist er Inhaber einer Lehrprofessur. Lass dir das mal von einem Juristen erklären!--Keramikmeister (Diskussion) 16:24, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Schön, dass du als Volljurist jetzt auch die Vorschrift richtig zitieren kannst. War ja nicht immer so: Inhaber von Lehrprofessuren sind Professoren (Art. 9 II S. 3 BayHSchPG).. Man beachte die Absatznummer... Aber nicht nur Kenntnis der Rechtslage, sondern auch des Sachverhalts dient der richtigen Urteilsfindung. Da müssen wir wohl noch ein klein wenig länger üben. Den Lehrprofessor habe nämlich nicht ich rein, sondern Benutzer:= bei dem edit. (Ich hatte in meinem letzten Edit hier Lehrprofessor explizit mit dem Difflink verbunden, zum Lesen kann ich niemanden zwingen). Aber wozu Fakten, wenn du doch schon eine Meinung hast. Übrigens, als intimer Kenner akademischer Feinheiten solltest du doch wissen, dass Professoren meist Wert darauf legen, dass sie berufen und nicht ernannt werden, schließlich sind das keine Hauptschullehrer. Habs gerade hoffentlich auch in deinem Sinne ausgebessert--Feliks (Diskussion) 17:41, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Entschuldige, ich erlag dem Irrtum, dass du den Lehrproffesor eingefügt hast. Man muss übrigens kein Volljurist sein, um die Norm zu verstehen. Der nochmalige Verweis auf die Absatzgeschichte zeigt, dass du mit Kritik einfach nicht umgehen kannst, dich sofort persönlich angegriffen fühlst. Aber halte mir den Absatz ruhig weiterhin vor, wenn es dir das Nachtragendsein und Herumschmollen Spaß macht. Leider übersiehts du, dass der falsch geschriebene Absatz derart offensichtlich falsch war (weil es in diesem Absatz gar nicht drei Sätze gibt, aber in dem vorigen, und dort auch genau das stand, worauf der Text Bezug nahm), dass der Hinweis darauf dich nicht besonders gut aussehen lässt. Was Berufung und Ernennung angeht, so liegst du falsch. Professoren sind Beamte und damit werden sie ernannt; da gibt es keinen Unterschied zu anderen Beamten. Worauf Professoren Wert legen, ist hier übrigens irrelevant - entscheident ist, was richtig ist. Der jetzige Satz von dir ist zwar auch nicht korrekt (weil man nicht als Inhaber einer Lehrprofessur berufen wird, sondern zum Professor und als solcher eine Lehrprofessur erhält), aber daran hängt mein Herz nicht. Steht es eben nicht korrekt im Text.--Keramikmeister (Diskussion) 17:57, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Siehe Berufung (Amt). Das ist mehr als die beamtenrechtliche Aushändigung der Ernennungsurkunde nach Bestehen der Laufbahnprüfung mit ausreichender Platzziffer. --Feliks (Diskussion) 20:04, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Siehe mal lieber ins Gesetz! Eine Berufung ist nicht "mehr als eine beamtenrechtliche Ernennung", sondern etwas völlig anderes. Es handelt sich dabei um nichts weiter als das Absenden des Rufs an denjenigen, der auf der Berufungsliste auf Platz 1 steht. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Berufungsverhandlungen folgt das Ernennungsverfahren mit der Ernennung zum Beamten auf Zeit oder Lebenszeit (§ 46 Hs. 1 HRG). Das ist das gleiche wie bei der Verbeamtung von Lehrern oder Polizisten. Bei dem Ruf handelt es sich um eine invitatio ad offerendum. Ohne Ernennung (oder Anstellung, wenn es sich um eine Angestelltenverhältnis handelt) ist eine Berufung überhaupt nichts wert. Es ist vollkommen abwegig zu sagen, dass "Professoren meist Wert darauf legen, dass sie berufen und nicht ernannt werden".--Keramikmeister (Diskussion) 23:13, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Natürlich läßt sich trefflich darüber streiten, ob jemand zum Beamten ernannt oder ins Beamtenverhältnis berufen wird. Und man kann auch darüber seitenlang Spiegelfechterei betreiben, ob "berufen werden" sich aufs Öffnen des Umschlags mit dem Ruf als solchen beschränkt oder das erfolgreiche Durchlaufen des Berufungsverfahrens inklusive Anstellung beinhaltet. Hoffentlich haben sie dir nach dem Umzug die Bedeutung des Begriffs Gscheidhaferl beigebracht. --Feliks (Diskussion) 10:07, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Nein, darüber lässt sich nicht einmal ansatzweise streiten. Nur, wer unbedingt Recht behalten will und sich nicht auskennt, wird sagen, dass sich darüber trefflich streiten lässt. Alle anderen wissen, dass man juristisch gesehen nicht ins Beamtenverhältnis "berufen", sondern ernannt wird. Es handelt sich dabei auch nicht um eine "Spiegelfechterei", sondern es geht um eine präzise juristische Darstellung. Bei Wikipedia sollte genau diese Art der Präzision als Maßstab gelten, nicht aber das umgangssprachliche Verständnis von Leuten, die Genauigkeit für "Spiegelfechterei" halten. Übrigens bin ich zuletzt vor 9 Jahren umgezogen und lebe in einer Region, in der Begriffe wie "Gscheidhaferl" nicht vorkommen. Aber wenn du es erneut nicht lassen kannst, einen persönlichen Angriff einzubauen, dann räume ich gern ein: Ja, ich weiß es - jedenfalls mit Blick auf die Ernennungsfrage - besser als du, bin also im wahrsten Sinne des Wortes ein "Besser-Wisser".--Keramikmeister (Diskussion) 16:54, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Hiermal die Treffer zu "unter Berufung in das Beamtenverhältnis" [2]. Der Satz steht in jeder Ersternennungsurkunde. Zu den "allen anderen" zählen anscheinend nicht die Dienstherrn, sonst würden die sowas nicht schreiben. --Feliks (Diskussion) 17:20, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Das steht da drin, weil das Gesetz vorschreibt, dass das dort wörtlich drin stehen muss. Der juristische Akt ist gleichwohl die Ernennung. Mir fehlt aber der Ansporn, dir das noch genauer zu erklären. Glaub dazu, was du meinst - Hauptsache du machst sonst keine Fehler.--Keramikmeister (Diskussion) 17:35, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Aha, da schreibt das Gesetz also juristisch falsche Dinge vor - klingt voll logisch, jetzt wo du es so sagst. --Feliks (Diskussion) 17:43, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Nein schreibt es nicht. Beschäftige dich doch bitte erst einmal mit der Gesetzeshistorie und den Gründen, warum diese Formulierung da drin steht, bevor du dich über das, was andere schreiben, lustig machst. Und denk bitte endlich mal an Wikipedia:AGF.--Keramikmeister (Diskussion) 17:49, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Fehlende Belege

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Bislang ist der komplette Artikel unbelegt, vor allem solche persönlichen Angaben wie "Schwarz ist verheiratet und hat zwei Kinder." Bitte zeitnah nachtragen.--Keramikmeister (Diskussion) 23:32, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Die Infos zur Familie ergeben sich aus dem Weblink zur Uni Würzburg und bedürfen somit keines Einzelnachweises. Wenn du sonst keine Wehwechen hast. --Feliks (Diskussion) 23:40, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Um so besser, dann könnte eine entsprechende Fußnote nicht schaden.--Keramikmeister (Diskussion) 23:56, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Es bleibt dir völlig unbenommen, eine solche anzubringen --Feliks (Diskussion) 08:05, 20. Mai 2013 (CEST). Sehe gerade, schon geschehen, vielen Dank. --Feliks (Diskussion) 08:29, 20. Mai 2013 (CEST)Beantworten

"zum Inhaber ... berufen"

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@Feliks: Deine Formulierung "zum Inhaber einer Lehrprofessur für Öffentliches Recht berufen" sollte so nicht stehen bleiben. Da die Berufung sich allein auf das Amt bezieht, kann man nicht zum "Inhaber ... berufen" werden (allenfalls "wird" man Inhaber). Vorschlag: "2010 wurde er an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg auf eine Lehrprofessur für Öffentliches Recht berufen." (Genau genommen ist auch das ungenau, weil "Lehrprofessur" nur die Aufgabenbeschreibung ist, aber geschenkt.) Änderst du es oder soll ich es ändern?--Keramikmeister (Diskussion) 01:53, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Meinen Segen hast du dafür. --Feliks (Diskussion) 10:26, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Beschneidung/Schächten

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Es ist nicht erkennbar, dass ein offener Brief, der dann wohl gar nicht verschickt wurde, zwingend mit wörtlichen Zitaten dargestellt werden muss, zumal mit einer Verengung der Darstellung von Schwarz auf dieses Debatte man den falschen Eindruck erwecken würde, er wäre da ähnlich obsessiv wie ein anderer Lehrprofessor aus Passau. Die Position, die er im rechtswissenschaftlichen Diskurs zu den Fragen bezieht, ist klar skizziert (übrigens als einzige seiner sonstigen Positionen), und damit gut. --Feliks (Diskussion) 09:00, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten