Diskussion:Kutterhilfsmittel

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 217.5.243.50

Phosphate sind sehr wohl deklartionspflichtig. (nicht signierter Beitrag von 80.138.90.115 (Diskussion) 20:43, 28. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Es geht um Phosphate als Hilfsmittel, nicht als Zusatzstoffe oder Zutaten. Soweit ich weiß unterliegen die keiner Kennzeichnungspflicht. Wenn Du meinst ja, auf welcher Grundlage?Oliver S.Y. (Diskussion) 20:50, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Es gilt übrigens: "bei Fleischerzeugnissen mit einem Gehalt an Zusatzstoffen der Nummern E 338 bis E 341, E 450 bis E 452, die bei der Herstellung der Fleischerzeugnisse verwendet werden, durch die Angabe "mit Phosphat"." E 450 wird zum Beispiel als solches verwendet. Das rechtfertigt hier aber keine Verallgemeinerung oder Löschung. Ich werds aber nochmal zur Klarstellung relativieren.Oliver S.Y. (Diskussion) 21:00, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Klingt im Artikel widersprüchlich. Es dürfen nur die Zitrate verwendet werden, aber die anderen sind nicht deklarationspflichtig...? also, was darf nun rein und was nicht? Das erschließt sich dem Leser hier nicht. Vermutlich dürfen eben nicht nur Zitrate rein...? 217.5.243.50 10:22, 29. Apr. 2016 (CEST)Beantworten