Diskussion:Kulturfonds der DDR

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Dmicha in Abschnitt Höhe der Kulturabgabe

Höhe der Kulturabgabe Bearbeiten

Zitat: „Die Kulturabgabe betrug 0,05 M, bei Eintritts-/ Verkaufspreisen von mehr als 0,50 M betrug sie 0,10 M. Die Abgabe war auch bei Kinokarten fällig.“ Ich habe das anders in Erinnerung: Kulturabgabe in Höhe von 0,05 M erst ab einem Verkaufspreis von 1,00 M. Darunter war dieser Betrag nicht gefordert und einen Betrag von 0,10 M kenne ich nicht. Im EN habe ich das Zitat auch nicht bestätigt gefunden. --Dmicha (Diskussion) 16:52, 19. Jul. 2018 (CEST)Beantworten