Diskussion:Kreis Apenrade

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hvs50 in Abschnitt "Auflösung" des Kreises A.

"Auflösung" des Kreises A. Bearbeiten

Gibt es dafür einen Beleg? Die Abtretung an Dänemark bedeutet ja nicht, dass die Körperschaft als solche untergeht bzw. -ging. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden blieben ja existent und damit auch theoretisch ihre Rechtsposition und ihr (Mit-)Eigentum am Vermögen oder den Schulden des Kreises. --Hvs50 (Diskussion) 23:35, 13. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Na ja, parallel zum anders abgegrenzten Åbenrå Amt, von dem überall zu lesen ist, das es 1920 eingerichtet wurde, wird er schon nicht existiert haben.--Definitiv (Diskussion) 09:43, 14. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Wenn von "Auflösung" geschrieben wird, müßte es nach meinem Verständnis einen entsprechenden Rechtsakt geben; also ein(e) Aufhebungs- bzw. Auflösungs-Gesetz/-Verordnung/-Entscheidung. Sonst wäre es eher "Untergang" zu nennen. Zum "anders abgegrenzten Åbenrå Amt": nur das Kirchspiel Bov ist 1920 hinzugekommen (vom Landkreis Flensburg); sonst entspricht das Amtsgebiet dem Kreisgebiet. Es geht mir aber gar nicht um eine (fragliche) Kontinuität von Kreis und Amt, sondern um die Behauptung einer „Auflösung“ des Kreises: wenn ja, dann: durch wen und wann? --Hvs50 (Diskussion) 13:30, 14. Feb. 2022 (CET)Beantworten