Diskussion:Kontrollratsgesetz Nr. 5

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von R2Dine in Abschnitt KRG 5 galt nur fürs Reichsgebiet
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KRG 5 galt nur fürs Reichsgebiet Bearbeiten

Die Beschlagnahmung des Vermögens konnte nur durch Verträge mit den Ländern herbeigeführt werden, nach deren Gesetzen das Eigentum bestand. Daher wurden im Pariser Schuldenabkommen, in den Friedensverträgen mit den Satellitenstaaten und in bilateralen Verträgen mit neutralen Staaten eine Beschlagnahmung/Wegnahme außerhalb und rechtlich unabhängig von KRG 5 vereinbart. Die Rechtsgrundlage und die Wegnahme, waren nicht Teil des KRG 5, sondern späterer vertraglicher Regelungen. Das Lemma besteht derzeit aus einer "Vorgeschichte" und einer diffusen Verquickung von KRG 5 mit späteren vertraglichen Regelungen. Das sollte man klarer strukturieren und vor allem KRG 5 herausarbeiten. --5gloggerDisk 18:14, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Das kann ich so nicht nachvollziehen. Der Artikel behandelt alle von Dir kritisierten Punkte. R2Dine (Diskussion) 18:26, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten