Diskussion:Konkupiszenz

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Karl-Hagemann in Abschnitt Augustinus - Thomas von Aquin

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GiftBot (Diskussion) 13:57, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Augustinus - Thomas von Aquin Bearbeiten

Meines Erachtens fehlt es hier an einem gewissen Tiefgang. Entscheidend soll bei Augustinus sein: "Schon die spontanen Regungen der sinnlichen Begierde sind .. Manifestationen der Sünde." Bei Thomas von Aquin: der "Mensch [kommt] nur durch das sinnliche Wahrnehmen und Begehren hindurch zu seinem vernünftig-freien Selbstvollzug."

So Georg Langemeyer: Begierde, Begierlichkeit. I. Theologisch-anthropologisch. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 2. Herder, Freiburg im Breisgau 1994, Sp. 141 (142).
--Karl-Hagemann (Diskussion) 22:40, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Die Erbsündenlehre nach Augustinus Bearbeiten

Augustinus entwickelte die Erbsündenlehre, die bis heute in der Kirche ein Begriff ist. Die Erbsünde, geht nach ihm auf die Adamssünde zurück. Der damit verbundene Schuldzustand wird automatisch auf die nachfolgenden Generationen übertragen. Durch die Taufe eines jeden Menschen wird der Schuldcharakter wiederum getilgt. Aber jedem Menschen bleibt die Konkupiszenz. Damit kann die Erbsündenlehre als allgemeine Schuldverfallenheit des Menschen, was wiederum einer individuell zurechenbarer Schuld zugrunde liegt, bezeichnet werden. Und durch die Erbsünde wurde die Geschichte menschlichen Daseins von Anfang an bestimmt.