Diskussion:Knigge (Adelsgeschlecht)

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 88.73.233.99 in Abschnitt Aus der BKS

Eggink Bearbeiten

In der BKL Knigge und sinngemäß auch bei Theo Eggink steht der Hinweis: „In umgekehrter Schreibweise (Eggink) bezeichnet der Name einen Familienzweig der Knigges, der aus einer außerehelichen Beziehung eines der Freiherrn Knigge mit einer "Unstandesgemäßen" resultiert, der Gebrauch des Namens war diesen Angehörigen nur in der umgekehrten Schreibweise gestattet.“ Wenn jemand dafür einen Beleg liefern kann, sollte dies im Lemma Erwähnung finden, andernfalls bei den beiden Lemmata gestrichen werden. -- DORADO -- 17:29, 20. Jan. 2010 (CET)Beantworten

von Knigge? Bearbeiten

Im Artikel steht: Die Knigge gehören zum niedersächsischen Uradel, hatten jedoch nie ein "von" im Namen...Insofern sind alle in der bisher veröffentlichten Literatur verwendeten Bezeichnungen mit "von Knigge", und deren gibt es Legionen, in dieser Beziehung falsch; Wikipedia kennt aber folgende Knigges: Friedrich Ulrich von Knigge, Georg Ernst von Knigge, Jobst Hilmar von Knigge, Maximilian Friedrich Casimir von Knigge. Was stimmt (nicht)?--Allegoriowitsch (Diskussion) 20:24, 8. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Bei Adolph Knigge steht die Antwort: Als Angehöriger des Adelsgeschlechts derer von Knigge führte er ursprünglich das Adelsprädikat in seinem Namen, doch war er auch Anhänger der Französischen Revolution. Als im Zuge derer die Adelsprivilegien abgeschafft wurden, verzichtete Knigge freiwillig auf das „von“, ebenso wie die meisten der späteren Generationen seines Adelsgeschlechts. Also kommt die obenstehende Phantasie raus.--Allegoriowitsch (Diskussion) 20:31, 8. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Aus der BKS Bearbeiten

Reingekommen im März 2012, geschrieben von Pergamentus. Auf der BKS ist es leider deplatziert.

Ich werde etwa zwei Wochen warten, ob jemand Fachkundiges vorbeischaut, und andernfalls selbst die Einarbeitung erwägen. --88.73.233.99 03:58, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Zum Adel, dem angeblichen "von" und dem Freiherrenstand der Knigge

Die Knigge gehören zum niedersächsischen Uradel, hatten jedoch nie ein "von" im Namen. Am 19. Juni 1665 erhob Kaiser Leopold I. zu Wien die Brüder Jobst Hilmar Knigge, Kaiserlichen Oberstfeldwachtmeister, und Friedrich Knigge, Kaiserlichen Obersten und Kurkölnischen Kammerherrn ("Knigge" ohne "von"), in den erblichen Freiherrenstand mit der Anrede Wohlgeboren und einer Wappenbesserung. Beide erhielten am 20. September 1670 eine kurfürstlich sächsische Anerkennung der Standeserhebung. Die richtige Bezeichnung für Adolph Knigge lautet daher: "Adolph Freiherr Knigge". Es wird dazu auf die für den deutschen Adel und jeden Adel des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation adelsrechtlich allein verbindlichen Einträge im Genealogischen Handbuch des Adels (s. "Literatur" und "Diskussion") verwiesen. Der Eintrag "Knigge" findet sich in "Genealogisches Handbuch des Adels, Freiherrliche Häuser Band XX, Band 118 der Gesamtreihe, Seite 205; C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1999, ISBN 3-7980-0820-5", die Angaben dieses Abschnittes basieren auf diesem Eintrag. - Insofern sind alle in der bisher veröffentlichten Literatur verwendeten Bezeichnungen mit "von Knigge", und deren gibt es Legionen, in dieser Beziehung falsch und bedürfen, z. B. bei Neuauflagen, der Korrektur.

Eggink

In umgekehrter Schreibweise (Eggink) bezeichnet der Name einen Familienzweig der Knigges, der aus einer außerehelichen Beziehung eines der Freiherrn mit einer "Unstandesgemäßen" resultiert, der Gebrauch des Namens war diesen Angehörigen nur in der umgekehrten Schreibweise gestattet (siehe: Theo Eggink, Bildhauer)